begleichen

Verb (Tunwort)

Aussprache

Lautschrift (IPA):[ bəˈɡlaɪ̯çn̩ ]

Silbentrennung

begleichen

Definition bzw. Bedeutung

Einer finanziellen Forderung nachkommen, einen geschuldeten Betrag entrichten.

Begriffsursprung

Ableitung zu gleichen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-, belegt seit Ende des 19. Jahrhunderts

Konjugation

  • Präsens: begleiche, du begleichst, er/sie/es begleicht
  • Präteritum: ich be­glich
  • Konjunktiv II: ich begliche
  • Imperativ: begleiche! (Einzahl), begleicht! (Mehrzahl)
  • Partizip II: be­gli­chen
  • Hilfsverb: haben

Anderes Wort für be­glei­chen (Synonyme)

abgelten:
ausgleichen, indem etwas zurückgezahlt/erstattet/geleistet wird
ausgleichen:
bei einem Konto durch entsprechende Soll- oder Habenbuchung den Saldo auf Null bringen
eine Differenz an einem oder mehreren Werkstücken/Gegenständen auf Null vermindern
bezahlen:
eine Verbindlichkeit/Schuld begleichen; jemanden das Geld geben, das ihm zusteht
für etwas (zum Beispiel den Kauf einer Sache) Geld ausgeben
erstatten:
transitiv: etwas meist offiziell mündlich und/oder schriftlich wiedergeben
transitiv: etwas offiziell mitteilen
retournieren (österr.):
einen Aufschlag zurückschlagen, vor allem beim Tennis
einen Brief oder eine Ware an den Absender zurücksenden
rückvergüten:
eine geleistete Zahlung erstatten
zurückbezahlen:
Geld erstatten
(Geld) zurückgeben:
einen Gegenstand wieder in den Besitz der Person geben, die den Gegenstand zuvor hatte, bzw. wieder in den Besitz des Eigentümers geben
zurückzahlen:
eine erlittene Kränkung mit gleichen Mitteln erwidern
geliehenes Geld zurückgeben
(die) Zeche zahlen (für)
(eine) Zahlung leisten
(etwas) springen lassen (ugs.)
abdrücken (ugs.):
den Abzug einer Handfeuerwaffe betätigen
den Auslöser einer Fotokamera betätigen
abführen (Steuern):
intransitiv: den Darminhalt entleeren, den Stuhlgang fördern
transitiv: jemanden polizeilich wegbringen, in Gewahrsam nehmen
ablatzen (ugs.)
auf den Tisch (des Hauses) blättern (ugs.)
aufkommen (für):
entstehen
in Gebrauch kommen oder Mode werden
ausgeben (für):
etwas (offiziell) bekanntgeben
etwas (zum Beispiel Geld) in den Umlauf geben
berappen (ugs.):
finanziell (eher unwillig) für etwas aufkommen
bestreiten (Geldbetrag):
(eine bestimmte Anzahl an Hennen) befruchten
entschieden erklären, dass etwas nicht zutreffe; etwas nachdrücklich in Abrede stellen
blechen (ugs.):
(widerwillig) für etwas mit Geld bezahlen
(für etwas) eintreten (Versicherung, Bürge) (fachspr.):
auf jemanden/etwas eintreten; Hilfsverb „haben:“ mit dem Fuß gegen eine Person oder ein Tier treten
eintreten in …; Hilfsverb „sein:“ einen Raum betreten
entrichten:
einen Geldbetrag zahlen
geben (für) (ugs.):
da sein; vorhanden sein
jemandem etwas reichen bzw. in die Nähe oder Hände legen
Geld in die Hand nehmen (für) (fachspr., Jargon, journalistisch, politisch)
hinblättern (ugs.)
latzen (ugs.):
Geld für eine Leistung oder Ware geben
lockermachen (Geldbetrag … für) (ugs.)
löhnen (ugs.):
Geld für etwas ausgeben
jemandem Lohn zahlen
prästieren (geh., lat.)
raushauen (ugs.)
rauspfeifen (ugs.)
(Schaden) regulieren:
einen Prozess steuern, ihn unter Kontrolle behalten
etwas nach einem vorgefassten Plan anlegen, organisieren
tief(er) in die Tasche greifen (ugs., fig.)
(die finanziellen Lasten) tragen (geh.):
bei weiblichen Säugetieren: trächtig sein
einen Namen tragen: benannt sein nach etwas/jemandem
verausgaben (für) (fachspr., Amtsdeutsch):
besonders Aktendeutsch: Geld im Tausch gegen Waren oder Leistungen weggeben (also nicht zur Erfüllung vorher bestehender Verpflichtungen)
Buchführung, fachsprachlich: als Ausgabe buchen
zahlen:
eine Gegenleistung für Erhaltenes abliefern, um einen Ausgleich herzustellen
Geld für eine Ware oder Leistung geben
(Rechnung) liquidieren:
ein Unternehmen (oder auch andere wirtschaftliche Einheiten, zum Beispiel einen Fond) auflösen
einen Betrag in Rechnung stellen, den man für erbrachte Leistung als Zahlung erwartet
saldieren:
Wirtschaft: den Saldo ermitteln
Wirtschaft: eine Rechnung begleichen
tilgen:
etwas löschen oder entfernen
geliehenes Geld (oder allgemein Schulden) wieder zurückzahlen

Beispielsätze

  • Ich möchte meine Schulden möglichst bald begleichen.

  • Begleichen Sie bitte die Forderung bis Monatsende.

  • Ich begleiche die Rechnung mit einer Gutschrift.

  • Ihr solltet eure Schulden begleichen.

  • Du solltest deine Schulden begleichen.

  • Sie sollten Ihre Schulden begleichen.

  • Er hat all seine Fehler beglichen.

  • Wie soll ich meine Schulden begleichen?

  • Ich wollte meine Schulden begleichen.

  • Das Land war außerstande, seine Schulden zu begleichen.

  • Schulden müssen beglichen werden.

  • Ich kann dir meine Schuld niemals begleichen.

  • Mein Freund hat endlich seine ganzen Schulden beglichen.

  • Der Richter sagte, der Angeklagte werde im Gefängnis bleiben, bis er das Geld gefunden habe, um alle seine Geldstrafen zu begleichen.

  • Du kannst deine Schulden nicht mit Tränen begleichen.

  • Mit ihm habe ich noch eine Rechnung zu begleichen.

  • Das ist eine Schuld, die ich begleichen will.

  • Tom und ich haben noch eine Rechnung zu begleichen.

  • Ich habe die Rechnung bereits beglichen.

  • Mit Tränen kann man keine Schuld begleichen.

Praktische Beispiele aus der Medienlandschaft

  • Aus Sicht von Japan wurden alle derartigen Ansprüche mit einem Vertrag zur Normalisierung der Beziehungen im Jahr 1965 beglichen.

  • Mit dem Geld wollte sie Schulden begleichen.

  • Angesichts des finanziellen Schadens für die Museen, fragte er: „Wann wird dieser endlich beglichen?

  • Die Ausländerbehörde in Bremen habe nach -Informationen die Kosten der Abschiebung der Bundespolizei bereits beglichen.

  • An den Kassenautomaten, die von den Tätern aufgebrochen wurden, können Kunden ihre Stromrechnung mit Bargeld begleichen.

  • Angeblich wurde die vertraglich zugesicherte Kaufsumme für die Übernahme seines Studios id Software nicht vollständig beglichen.

  • Aber viel wichtiger als diese zu begleichen ist, Ausfälle zu verhindern.

  • Alles, was darüber hinaus geht, wird nicht beglichen, die Gläubiger gehen leer aus.

  • Auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner rechnet damit, das letztlich die EU die offenen Gasrechnungen begleichen werden muss.

  • Als sie ihn aufforderte, das Geld zurückzuzahlen, verabredete er mit der Frau, zu ihr zu kommen und seine Schulden zu begleichen.

  • Wulff gab an, er habe das Geld für die Urlaube bar beglichen.

  • Bei steigenden Energiepreisen haben immer mehr Haushalte Schwierigkeiten, ihre Energiekosten zu begleichen.

  • Das werden Steuersünder dann wohl aus ihren Vermögen begleichen, wenn sie ihr dann legal gewordenes Vermögen nicht gleich ganz abziehen.

  • Den Rest müssen Ticket-Einnahmen und Sponsoren begleichen.

  • Außerdem gehe es um ";einige Handy-Rechnungen“, die nicht beglichen worden seien.

Häufige Wortkombinationen

  • eine Forderung begleichen, eine Rechnung begleichen eine Schuld begleichen, Schulden begleichen

Wortbildungen

  • Begleichung

Übersetzungen

Was reimt sich auf be­glei­chen?

Anagramme

Wortaufbau

Das dreisilbige Verb be­glei­chen be­steht aus zehn Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 3 × E, 1 × B, 1 × C, 1 × G, 1 × H, 1 × I, 1 × L & 1 × N

  • Vokale: 3 × E, 1 × I
  • Konsonanten: 1 × B, 1 × C, 1 × G, 1 × H, 1 × L, 1 × N

Eine Worttrennung ist nach dem ers­ten E und I mög­lich.

Das Alphagramm von be­glei­chen lautet: BCEEEGHILN

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Ber­lin
  2. Essen
  3. Gos­lar
  4. Leip­zig
  5. Essen
  6. Ingel­heim
  7. Chem­nitz
  8. Ham­burg
  9. Essen
  10. Nürn­berg

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Berta
  2. Emil
  3. Gus­tav
  4. Lud­wig
  5. Emil
  6. Ida
  7. Cäsar
  8. Hein­reich
  9. Emil
  10. Nord­pol

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Bravo
  2. Echo
  3. Golf
  4. Lima
  5. Echo
  6. India
  7. Char­lie
  8. Hotel
  9. Echo
  10. Novem­ber

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄▄▄▄ ▄ ▄ ▄
  2. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄ ▄
  3. ▄ ▄▄▄▄ ▄ ▄
  4. ▄ ▄
  5. ▄▄▄▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄
  6. ▄ ▄ ▄ ▄
  7. ▄▄▄▄ ▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 18 Punkte für das Wort.

begleichen

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Tu­wort be­glei­chen kam im letz­ten Jahr regel­mäßig in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

Mah­nung:
bestimmte und eindeutige Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine ausstehende Forderung zu begleichen
Miet­no­ma­de:
Person, die eine Wohnung mietet, ohne Miete zu zahlen und nach Aufdeckung in die nächste Wohnung zieht, ohne die entstandenen Mietschulden beglichen zu haben
ni­vel­lie­ren:
ausgleichen, begleichen, auf das gleiche Niveau bringen
Zahl­kar­te:
eine Karte, auf die für eine Leistung oder Ware zu zahlenden Beträge gebucht werden und anschließend beglichen werden
Zah­lungs­fä­hig­keit:
die Fähigkeit eines Schuldners, Außenstände begleichen zu können
Zah­lungs­mo­ral:
die Bereitschaft, fällige Zahlungsverpflichtungen (termingerecht) zu begleichen
zah­lungs­un­fä­hig:
nicht fähig, ausstehende Forderungen zu begleichen
zah­lungs­un­wil­lig:
nicht bereit, Außenstände durch Bezahlung zu begleichen
Zech­prel­ler:
jemand, der eine Rechnung über Speisen und Getränke in einer Gastwirtschaft nicht begleicht
Zech­prel­le­rin:
weibliche Person, die eine Rechnung über Speisen und Getränke in einer Gastwirtschaft nicht begleicht

Buchtitel

  • Bis alle Schuld beglichen Alexander Hartung | ISBN: 978-2-49670-459-4
Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: begleichen. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2023, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [Thesaurus] OpenThesaurus-User: begleichen. In: OpenThesaurus – Das freie Wörterbuch für Synonyme, 2024, [online] openthesaurus.de, CC BY-SA 4.0
  3. [erweiterte Beispielsätze] User-generated content: Satz-Nr. 12124552, 11862345, 11862343, 11862341, 11182419, 10217708, 8314376, 4436190, 4405080, 3699127, 3297351, 3281596, 2996343, 2825486, 2752716, 2747854, 2737387 & 2178636. In: tatoeba.org, CC BY 2.0 FR
  4. [Newskorpus] D. Goldhahn, T. Eckart & U. Quasthoff: Building Large Monolingual Dictionaries at the Leipzig Corpora Collection: From 100 to 200 Languages. In: Proceedings of the 8th International Language Resources and Evaluation (LREC'12), 2012, CC BY 4.0
  1. Wolfgang Pfeifer (Leitungs): Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993. ISBN 3-423-03358-4
  2. berliner-kurier.de, 22.03.2022
  3. bild.de, 19.02.2021
  4. tt.com, 13.05.2020
  5. hna.de, 25.11.2019
  6. morgenpost.de, 24.01.2018
  7. nrz.de, 18.05.2017
  8. nieuwsblad.be, 17.12.2016
  9. zeit.de, 08.04.2015
  10. kleinezeitung.at, 17.06.2014
  11. rp-online.de.feedsportal.com, 14.05.2013
  12. abendblatt.de, 09.10.2012
  13. business-wissen.de, 03.02.2011
  14. nzz.ch, 26.11.2010
  15. rhein-main.net, 10.08.2009
  16. dk-online.de, 10.07.2008
  17. krankenkassen-direkt.de, 08.11.2007
  18. morgenweb.de, 01.08.2006
  19. tagesschau.de, 31.12.2004
  20. f-r.de, 16.07.2003
  21. f-r.de, 09.11.2002
  22. bz, 12.03.2001
  23. Berliner Zeitung 2000
  24. Tagesspiegel 1998
  25. Welt 1997
  26. BILD 1996
  27. Stuttgarter Zeitung 1995