Rechtsnorm

Substantiv (Nomen), feminin (weiblich)

Aussprache

Lautschrift (IPA):[ ˈʁɛçt͡sˌnɔʁm ]

Silbentrennung

Einzahl:Rechtsnorm
Mehrzahl:Rechtsnormen

Definition bzw. Bedeutung

Soziale Norm, die für einen bestimmten Kreis von Personen rechtlich verbindlich ist; von einem Gesetzgeber, einem Verordnungsgeber oder einem Satzungsgeber gesetzt, zwischen zwei Parteien in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart oder auf Gewohnheitsrecht beruhend.

Begriffsursprung

Zusammengesetzt aus den Substantiven Recht und Norm mit dem Fugenelement -s.

Deklination (Fälle)

SingularPlural
Nominativdie Rechtsnormdie Rechtsnormen
Genitivdie Rechtsnormder Rechtsnormen
Dativder Rechtsnormden Rechtsnormen
Akkusativdie Rechtsnormdie Rechtsnormen

Anderes Wort für Rechts­norm (Synonyme)

Klausel:
Boolesche Funktion, die ausschließlich durch die disjunktive Verknüpfung von Literalen gebildet wird
genau definierte Einzelbestimmung in Vertragswerken oder seltener auch in Gesetzen oder Verordnungen
Paragraf:
Absatz in einem Gesetzbuch oder einem anderen, ähnlich strukturierten rechtlichen Text, insbesondere in einem Vertrag
der durch das Zeichen „§“ gegliederte Textteil
Rechtssatz:
grammatische Einheit (Satz), die einen Begriff des Rechts erläutert und eine Verhaltensnorm darstellt
Rechtsvorschrift:
Recht, Oberbegriff für Gesetz, Verordnung, Bescheid

Beispielsätze (Medien)

  • Daher wäre es notwendig, für KI-Anwendungen verbindliche Rechtsnormen zu schaffen und sie unter demokratische Kontrolle zu stellen.

  • Es sei normal, dass Rechtsnormen im Laufe der Zeit anders interpretiert würden, deshalb brauche es jedoch keine Veränderung der EMRK.

  • Aber in der Rechtsnorm selber, die in Hessen und Hamburg gilt, ist das nicht limitiert.

  • Da kann man nicht verschiedenartige Rechtsnormen gegeneinander stellen, die dann eben so sind, wie sie jeweils sind.

  • Schritt für Schritt wurde danach diese Ankündigung in Rechtsnormen gegossen und es wurden diverse Hilfspakete geschnürt.

  • Das wäre, wie der Internationale Gerichtshofs (IGH) entschied, nach internationalem Recht kein Problem, da das keine Rechtsnorm verbietet.

  • Sie ersuche auch in Wahlkampfzeiten um ein „Mindestmaß an Respekt vor geltenden Rechtsnormen“.

  • Das soll dabei helfen, Rechtsnormen besser einzuhalten.

  • Bisher sind die Anforderungen an die deutschen Banken nur in BaFin-Rundschreiben formuliert; damit sind sie keine Rechtsnormen.

  • Die UN kritisierten, im Prozess seien Rechtsnormen verletzt worden.

  • Derzeit werde geprüft, ob eine strafrechtliche Relevanz vorliege und ob möglicherweise Rechtsnormen verletzt worden sein könnten.

  • Der Entwurf der Qualitätssicherungsrichtlinie, den Zahnärzte und Kassen vorgelegt haben, hält sich an diese Rechtsnorm.

  • Bei den Parteien, die allerdings Assad belieferten würde es bei allgemeiner Anwendung der Rechtsnormen eng werden.

  • Herr Schiegg, jede Rechtsnorm muss interpretiert werden, reine Buchstabentreue reicht da nicht.

  • Solange es anwendbare gültige Rechtsnormen des Völkerrechts gibt, bin ich (natürlich) dagegen!

  • Auch Camaras Einwurf, dass die Speicherung der Daten gegen geltende Rechtsnormen verstoßen würde, musste Richter Davis ablehnen.

  • Die Angeklagten werden von der US-Regierung als "ungesetzliche feindliche Kombattanten" bezeichnet und außerhalb jede Rechtsnorm gestellt.

  • Schon der erste Prozess über Giftgasanschläge auf Schiiten blieb weit hinter allgemeinen Rechtsnormen zurück.

  • Die Rechtsnormen wurden dabei des Öfteren nicht eingehalten.

  • Sie ist vielmehr die Quelle der islamischen Rechtswissenschaft, aus der die islamischen Juristen faktische Rechtsnormen entwickeln.

Häufige Wortkombinationen

  • eine Rechtsnorm auslegen, erlassen, setzen, vereinbaren

Übergeordnete Begriffe

Untergeordnete Begriffe

Übersetzungen

Wortaufbau

Das zweisilbige Substantiv Rechts­norm be­steht aus zehn Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 2 × R, 1 × C, 1 × E, 1 × H, 1 × M, 1 × N, 1 × O, 1 × S & 1 × T

  • Vokale: 1 × E, 1 × O
  • Konsonanten: 2 × R, 1 × C, 1 × H, 1 × M, 1 × N, 1 × S, 1 × T

Eine Worttrennung ist nach dem S mög­lich. Im Plu­ral Rechts­nor­men zu­dem nach dem ers­ten R.

Das Alphagramm von Rechts­norm lautet: CEHMNORRST

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Ros­tock
  2. Essen
  3. Chem­nitz
  4. Ham­burg
  5. Tü­bin­gen
  6. Salz­wedel
  7. Nürn­berg
  8. Offen­bach
  9. Ros­tock
  10. Mün­chen

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Richard
  2. Emil
  3. Cäsar
  4. Hein­reich
  5. Theo­dor
  6. Samuel
  7. Nord­pol
  8. Otto
  9. Richard
  10. Martha

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Romeo
  2. Echo
  3. Char­lie
  4. Hotel
  5. Tango
  6. Sierra
  7. Novem­ber
  8. Oscar
  9. Romeo
  10. Mike

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  2. ▄▄▄▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄
  3. ▄ ▄ ▄ ▄
  4. ▄▄▄▄
  5. ▄ ▄ ▄
  6. ▄▄▄▄ ▄
  7. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄ ▄▄▄▄
  8. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  9. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 17 Punkte für das Wort Rechts­norm (Sin­gu­lar) bzw. 19 Punkte für Rechts­nor­men (Plural).

Rechtsnorm

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Nomen Rechts­norm kam im letz­ten Jahr sel­ten in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

Ar­beits­recht:
Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Streik)
Fa­mi­li­en­recht:
die Gesamtheit aller Rechtsnormen einer Rechtsordnung, die das Verhältnis der Mitglieder einer Familie zueinander betreffen
Ge­wohn­heits­recht:
Gesamtheit allgemein anerkannter und angewendeter, aber nicht durch Gesetzgebung verabschiedeter Rechtsnormen
ko­di­fi­zie­ren:
Rechtsnormen in einem Gesetzbuch systematisch zusammenfassen
Miet­recht:
Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern regeln
Na­mens­recht:
Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Personennamen betreffen
Pri­vat­recht:
Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die zwischen den (rechtlich gleichgestellten) Bürgern (allgemeiner: zwischen Rechtssubjekten des Privatrechts) gelten
Rechts­ord­nung:
Gesamtheit der Rechtsnormen einer Rechtsgemeinschaft (insbesondere eines Staates)
So­zi­al­recht:
Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die soziale Sicherheit der Bürger durch den Staat bewirken sollen; das Recht der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, Grundsicherung, soziale Entschädigung); ein Teil des öffentlichen Rechts
Zi­vil­recht:
Jura: das allgemeine Privatrecht; die die Bürger (im Sinne von Privatpersonen bzw. natürlichen Personen) und die privatrechtlichen juristischen Personen betreffenden Rechtsnormen, aber nur solange und soweit die Rechtssubjekte nicht im Unterordnungsverhältnis zur öffentlichen Gewalt stehen
Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: Rechtsnorm. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2022, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [Thesaurus] OpenThesaurus-User: Rechtsnorm. In: OpenThesaurus – Das freie Wörterbuch für Synonyme, 2024, [online] openthesaurus.de, CC BY-SA 4.0
  3. [Newskorpus] D. Goldhahn, T. Eckart & U. Quasthoff: Building Large Monolingual Dictionaries at the Leipzig Corpora Collection: From 100 to 200 Languages. In: Proceedings of the 8th International Language Resources and Evaluation (LREC'12), 2012, CC BY 4.0
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