verstoßen

Verb (Tunwort)

Aussprache

Lautschrift (IPA): [fɛɐ̯ˈʃtoːsn̩]

Silbentrennung

verstoßen

Definition bzw. Bedeutung

  • etwas verstößt gegen etwas: nicht regel- oder gesetzeskonform sein

  • jemand verstößt gegen etwas: eine Regel oder ein Gesetz brechen; sich nicht an etwas halten

  • jemanden verstoßen: jemanden aus einer Gruppe (z. B. der Familie) ausschließen

Begriffsursprung

Mittelhochdeutsch verstōʒen „stoßen, aus der Richtung bringen, vertreiben“, althochdeutsch firstōʒan „vertreiben, ablehnen“, belegt seit dem 9. Jahrhundert

Alternative Schreibweise

  • verstossen

Konjugation

  • Präsens: verstoße, du verstößt, er/sie/es verstößt
  • Präteritum: ich ver­stieß
  • Konjunktiv II: ich verstieße
  • Imperativ: verstoß/​verstoße! (Einzahl), verstoßt! (Mehrzahl)
  • Partizip II: ver­sto­ßen
  • Hilfsverb: haben

Anderes Wort für ver­sto­ßen (Synonyme)

ausgestoßen
geächtet:
etwas als nicht akzeptabel erklärt oder sogar durch Gesetze/ Verträge verboten
mit einer Reichsacht, beispielsweise durch den Kaiser, versehen, was meist zur Folge hatte, dass man das Land verlassen musste
unwillkommen
verachtet:
jemandem gegenüber mit Geringschätzung auftretend, jemanden mit Abscheu ansehend
verfemt:
von der Gesellschaft ausgestoßen
vogelfrei:
im Mittelalter: als Strafe vom Reichsacht betroffen; ausgestoßen, keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend
wolfsfrei (historisch, juristisch)
(sich) hinwegsetzen (über)
(einer Vorschrift) zuwiderhandeln (juristisch):
etwas tun, womit eine Vorschrift, eine Anordnung oder dergleichen gebrochen wird
Schuld auf sich laden
schuldig werden
sündigen:
eine Sünde begehen
gegen gültige Verhaltensnormen verstoßen; etwas im Übermaß tun
(sich) versündigen (gegen):
ein religiöses/moralisches Gesetz missachten, was zu Lasten eines Betroffenen oder einer Sache geht
abgemeldet sein (bei) (ugs.)
(jemanden) ächten (veraltend):
als unerwünscht erklären
verbannen, aus einer Gemeinschaft ausschließen
(jemanden) ausschließen (aus):
einen Sachverhalt für unmöglich ansehen; in der Verneinung: für möglich erachten, dass ein genannter Sachverhalt vorliegen könnte
jemanden aus einer Gruppe oder von einem Ereignis fernhalten; dafür sorgen, dass jemand nicht dabei ist
(jemanden) ausstoßen (aus):
(durch eine Maschine oder einen Fertigungsprozess) regelmäßig produzieren
durch plötzlichen Druck (= einem Stoß) nach außen pressen
brechen mit
für jemanden gestorben sein

Beispielsätze

  • Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz.

  • Er wurde als Kind von seinen Eltern verstoßen.

  • Er hat gegen das Gesetz verstoßen.

  • Du darfst nicht gegen das Gesetz verstoßen.

  • Tom hat seinen Sohn verstoßen.

  • Dieser Satz verstößt gegen die Regeln der Grammatik.

  • Er wird nicht gegen seine Prinzipien verstoßen.

  • Sie verstieß gegen die Regeln.

  • Ich bin ein schrecklich böses und undankbares Mädchen, und ich habe es verdient, bestraft und von anständigen Leuten für immer verstoßen zu werden.

  • Gegen welches Gesetz hat Tom verstoßen?

  • Im Jahre 1967 entschied das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten, dass das Verbot der Mischehe gegen die Verfassung verstoße.

  • Er hat gegen die Regeln verstoßen.

  • Er verstieß gegen die Regeln.

  • Jeder verstößt gegen dieses Gesetz.

  • Hat Tom gegen Regeln verstoßen?

  • Die Schüler wissen, wie sie sich zu verhalten haben, und kennen die Konsequenzen, wenn sie gegen Regeln verstoßen.

  • Man riet Tom, hinzugehen, wo der Pfeffer wächst, und um des lieben Friedens willens verstieß ihn seine Großmutter aus der Familie und aus dem Dorf.

  • Obwohl es gegen die Firmengrundsätze verstößt, küssen und umarmen sich Tom und Maria bei jeder Begegnung.

  • Fortschritt ist nur möglich, wenn man intelligent gegen die Regeln verstößt.

  • Das verstößt gegen die Regel.

Praktische Beispiele aus der Medienlandschaft

  • Aktuell könnten lokale Behörden die Haltung von Tieren untersagen, wenn gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde.

  • Aber auch Hinweise auf den Vermehrer seien wichtig, da dieser gegen die gesetzliche Kastrationspflicht verstoßen habe, erklärt Stadler.

  • Als Begründung nannte das Team, Manziel habe "gegen die Bestimmungen der Spielberechtigungsvereinbarung verstoßen".

  • Abgesehen davon würde die Unabhängigkeit der RS gegen den Friedensvertrag verstoßen und politisch zu Konflikten führen.

  • An der Geerdtsstraße sei zweifellos gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen worden, sagt sie.

  • Aber sehen wir mal nach warum das alles gefühlt gegen gängiges Grundrecht verstoßen könnte.

  • Auch Syrien stehe weiter im Verdacht, gegen den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag verstoßen zu haben.

  • Bei Videokontrollen auf Autobahnen hat die sächsische Polizei möglicherweise gegen geltendes Recht verstoßen.

  • Bei einem starken Sommerregen und Aquaplaning verstoßen Autofahrer mit abgefahrenem Profil ebenfalls gegen dieses Gesetz.

  • UN-Nothilfekoordinator Jan Egeland warf der israelischen Regierung vor, gegen Menschenrechte zu verstoßen.

  • Über Jahre hinweg konnte der Händler gegen elementare Geschäftsgrundsätze verstoßen, ohne dass in den oberen Etagen jemand Anstoß nahm.

  • Sie verstoßen gegen jedes hehre Gesetz des Vortrags und der Bühnenunterhaltung.

  • Aber er rät dazu, wenn es zu Taten kommt, die gegen europäische Verträge verstoßen, entschlossen und mit aller Härte vorzugehen.

Häufige Wortkombinationen

  • ein Kind verstoßen; von der Mutter verstoßen; die Eltern haben jemanden verstoßen
  • etwas verstößt gegen das Gesetz; etwas verstößt gegen die Verfassung
  • jemand verstößt (mit einer Handlung) gegen etwas; jemand verstößt gegen das Gesetz

Wortbildungen

  • Verstoßung

Übersetzungen

Was reimt sich auf ver­sto­ßen?

Wortaufbau

Das dreisilbige Verb ver­sto­ßen be­steht aus neun Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 2 × E, 1 × N, 1 × O, 1 × R, 1 × S, 1 × ẞ, 1 × T & 1 × V

  • Vokale: 2 × E, 1 × O
  • Konsonanten: 1 × N, 1 × R, 1 × S, 1 × ẞ, 1 × T, 1 × V

Eine Worttrennung ist nach dem R und O mög­lich.

Das Alphagramm von ver­sto­ßen lautet: EENORSẞTV

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Völk­lingen
  2. Essen
  3. Ros­tock
  4. Salz­wedel
  5. Tü­bin­gen
  6. Offen­bach
  7. Es­zett
  8. Essen
  9. Nürn­berg

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Vik­tor
  2. Emil
  3. Richard
  4. Samuel
  5. Theo­dor
  6. Otto
  7. Es­zett
  8. Emil
  9. Nord­pol

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Vic­tor
  2. Echo
  3. Romeo
  4. Sierra
  5. Tango
  6. Oscar
  7. Sierra
  8. Sierra
  9. Echo
  10. Novem­ber

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄ ▄ ▄▄▄▄
  2. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  3. ▄ ▄ ▄
  4. ▄▄▄▄
  5. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄ ▄▄▄▄
  6. ▄ ▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄▄▄▄ ▄ ▄
  7. ▄▄▄▄ ▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 16 Punkte für das Wort.

verstossen

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Tu­wort ver­sto­ßen kam im letz­ten Jahr häu­fig in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist je­doch rück­läu­fig. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

aus­set­zen:
aus der Obhut entlassen, verstoßen
Epi­kie:
die Tugend, gegen den Wortlaut einer Regelung dann zu verstoßen, wenn dies nötig ist, um ihrem Sinn zu gehorchen
Er­laub­nis:
Verwaltungsrecht: Verwaltungsakt, mit dem dem Bürger unter einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stehende Vorhaben und Betätigungen gestattet werden; ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt soll nicht bestimmte Vorhaben oder Betätigungen per se verbieten, sondern besteht nur, um der Behörde im jeweiligen Einzelfall die Prüfung darüber zu ermöglichen, ob das Vorhaben oder die Betätigung gegen materielles Recht verstößt
In­ter­net­pi­ra­te­rie:
Handlungen, die gegen geltende Urheberrechtsgesetze verstoßen
leis­ten:
etwas wagen, was möglicherweise gegen Regeln verstößt
Ma­t­rat­ze:
1939–1945 Frisur eines Soldaten, die gegen die Vorschriften verstößt
sit­ten­wid­rig:
ein Vorgang oder eine Handlung, die gegen das Anstandsgefühl eines jeden Menschen verstößt, der billig und gerecht denkt (BGH 10, 232; 69 297). Das Vorliegen von Sittenwidrigkeit muss ausgelegt werden auf Basis der Grundrechte
gegen die guten Sitten verstoßend
Un­zucht:
sexuelles Verhalten, das gegen das sittliche Empfinden einer Gesellschaft verstößt; illegitimer Geschlechtsverkehr
Ver­ge­hen:
eine Handlung, die gegen die Moral oder gegen das Gesetz verstößt
Wi­der­recht­lich­keit:
widerrechtliche Handlung, Handlung die gegen ein Gesetz verstößt

Buchtitel

  • Mischa – verstoßen Noah Fitz | ISBN: 978-3-98660-070-9
  • Von Menschen verstoßen – bei Jesus geborgen Jan Vermeer | ISBN: 978-3-76554-357-9

Film- & Serientitel

  • Aus dem Paradies verstoßen – Ausgestiegen bei den Zeugen Jehovas (Doku, 2010)
Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: verstoßen. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2023, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [Thesaurus] OpenThesaurus-User: verstoßen. In: OpenThesaurus – Das freie Wörterbuch für Synonyme, 2023, [online] openthesaurus.de, CC BY-SA 4.0
  3. [erweiterte Beispielsätze] User-generated content: Satz-Nr. 10507704, 10018860, 9860554, 9825656, 8860680, 8764866, 8653206, 8339244, 7839375, 7839374, 7772770, 7224006, 7124556, 6201788, 5763514, 5654515 & 5297864. In: tatoeba.org, CC BY 2.0 FR
  4. [Newskorpus] D. Goldhahn, T. Eckart & U. Quasthoff: Building Large Monolingual Dictionaries at the Leipzig Corpora Collection: From 100 to 200 Languages. In: Proceedings of the 8th International Language Resources and Evaluation (LREC'12), 2012, CC BY 4.0
  5. [Filme & Serien] Vgl. Internet Movie Database (IMDb), imdb.com
  1. Wolfgang Pfeifer (Leitungs): Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993. ISBN 3-423-03358-4
  2. kn-online.de, 07.11.2022
  3. salzburg24.at, 12.11.2020
  4. focus.de, 27.02.2019
  5. derstandard.at, 18.01.2018
  6. shz.de, 01.11.2017
  7. qpress.de, 11.07.2015
  8. neues-deutschland.de, 13.01.2010
  9. sz-online.de, 25.09.2009
  10. merkur-online.de, 27.10.2007
  11. n-tv.de, 25.07.2006
  12. daily, 15.03.2002
  13. bz, 02.02.2001
  14. Berliner Zeitung 2000