zurechtweisen

Verb (Tunwort)

 ➠ siehe auch: Zu­recht­wei­sen (Substantiv)

Aussprache

Lautschrift (IPA):[ t͡suˈʁɛçtˌvaɪ̯zn̩ ]

Silbentrennung

zurechtweisen

Definition bzw. Bedeutung

  • transitiv: jemandem heftige Vorwürfe machen

  • veraltet, transitiv: jemandem den richtigen Weg zeigen

Konjugation

  • Präsens: weise zurecht, du weist zurecht, er/sie/es weist zurecht
  • Präteritum: ich wies zu­recht
  • Konjunktiv II: ich wiese zurecht
  • Imperativ: weis zurecht! / weise zurecht! (Einzahl), weist zurecht! (Mehrzahl)
  • Partizip II: zu­recht­ge­wie­sen
  • Hilfsverb: haben

Anderes Wort für zu­recht­wei­sen (Synonyme)

(jemandem) die Leviten lesen (fig.)
(jemandem) ordentlich die Meinung sagen
(jemanden) in den Senkel stellen (ugs., landschaftlich)
anblasen (ugs., landschaftlich):
auf jemanden/auf etwas blasen
beginnen, auf einem Blasinstrument zu blasen; ganz leicht blasen
anfahren (ugs.):
ein Ziel beim Fahren haben, einen Ort anzielen
eine Lagerstätte erschließen
angiften (ugs.):
(jemanden) auf eine boshafte Art, mit hasserfüllten, beleidigenden Worten ansprechen
anherrschen (geh.):
jemanden anherrschen: jemanden laut (unfreundlich) tadeln
anmeckern (ugs.)
anpfeifen (ugs., landschaftlich)
anpflaumen (ugs.)
anranzen (ugs., landschaftlich):
grob, unhöflich tadeln
anschnauzen:
transitiv: mit groben Worten laut zurechtweisen
ausschimpfen (ugs.):
jemanden mit lauter Stimme zurechtweisen, jemandem mit lauter Stimme Vorwürfe machen
(jemanden verbal) fertigmachen:
etwas fertigmachen: in einen fertigen Zustand bringen
jemanden fertigmachen: absichtlich stark physisch verletzen
rüffeln:
mit einer kritischen Äußerung deutlich zurechtweisen
rundmachen (ugs., landschaftlich)
schelten (geh., veraltend):
anklagen
ausschimpfen, schmähen
zur Minna machen (ugs., veraltend)
zur Sau machen (ugs.)
zur Schnecke machen (fig.)
zusammenfalten (ugs., landschaftlich):
(Hände, Flügel) flächig aneinanderlegen
(Papier, Karton, Textilien) mehrfach so knicken, umbiegen, zusammenlegen, dass sich die Fläche, das Volumen verringert
zusammenscheißen (vulg.):
kräftig ausschimpfen, mit scharfen Worten zurechtweisen
(jemandem etwas) ins Stammbuch schreiben (fig.)
(jemandem) aufs Dach steigen (ugs., fig.)
(jemandem) Bescheid stoßen (ugs.)
(jemandem) den Arsch aufreißen (derb)
(jemandem) den Kopf waschen (ugs., fig.)
(jemandem) den Marsch blasen (ugs., veraltend)
(jemandem) deutlich die Meinung sagen (ugs.)
(jemandem) die Flötentöne beibringen (ugs., fig.)
(jemandem) die Hammelbeine langziehen (ugs., fig.)
(jemandem) die Meinung geigen (ugs.)
(jemandem) die Schuhe aufpumpen (ugs., fig.)
(jemandem) eine (deutliche) Ansage machen (ugs.)
(jemandem) eine (dicke) Zigarre verpassen (möglicherweise veraltend) (ugs.)
(jemandem) eine harte Rückmeldung geben
(jemandem) einen Verweis erteilen (Amtsdeutsch)
(jemandem) eins auf den Deckel geben (ugs.)
(jemandem) zeigen, wo der Frosch die Locken hat (ugs., fig.)
(jemandem) zeigen, wo der Hammer hängt (ugs., fig.)
(jemandem) zeigen, wo es langgeht (ugs., fig.)
(jemanden) auf Linie bringen (ugs.)
(jemanden) auf Vordermann bringen (ugs., fig.)
(jemanden) frisch machen (ugs., fig.)
(jemanden) lang machen (ugs.)
(jemanden) Mores lehren (geh.)
abmahnen (fachspr., juristisch):
gehoben: jemanden vor etwas warnen und versuchen, ihn davon abzubringen
Recht: jemanden formal auffordern, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen
admonieren (geh., veraltet)
ausschelten (veraltet):
jemanden heftig beschimpfen, kritisieren
ermahnen:
jemanden bestimmt auf ein erwünschtes Verhalten hinweisen; jemanden zur Ordnung rufen; jemanden ins Gewissen reden
(jemandem) heimleuchten:
jemanden scharf, tadelnd zurückweisen
ursprünglich, veraltend: jemanden auf dem Weg nach Hause mit einer Lampe oder einer Laterne begleiten
(jemandem) die Leviten lesen
rügen:
etwas kritisierend feststellen, beanstanden
jemanden zurechtweisen, tadeln; mit Nachdruck kritisieren
scharf kritisieren
tadeln (Hauptform):
das Verhalten einer Person bemängeln, kritisieren, etwas nicht gutheißen
verwarnen:
jemanden unter Androhung einer Strafe ermahnen, streng zurechtweisen
(sich jemanden) vorknöpfen (ugs.):
mit jemandem reden, um ihn zur Rechenschaft zu bringen
sich energisch einer Beschäftigung widmen
zur Ordnung rufen
zurechtstutzen (ugs., fig.):
etwas, was nachwachsen kann, zum Beispiel Haar oder Äste, kürzen
jemanden nachdrücklich zurechtweisen
zusammenstauchen (ugs., fig.):
auf ein kleineres Außenmaß bringen
ordentlich ausschimpfen
(jemandem etwas) nicht durchgehen lassen
(jemandem) (die) Meinung sagen
(jemandem) Grenzen setzen
(jemandem) seine Grenzen aufzeigen
(jemanden) in die Schranken weisen
(voll) auflaufen lassen (ugs.)
(jemandem etwas) abschlagen:
(als Torwart) den Ball aus der Hand mit dem Fuß ins Spiel bringen
den Ball zu Beginn einer Spielbahn vom Tee schlagen
(jemanden) abweisen:
eine Bitte, eine Anfrage ablehnen; einer Bitte oder Anfrage nicht nachkommen
einen Besucher nicht empfangen; jemanden wieder fortschicken
(jemandem) (etwas) husten (ugs.):
heftig Luft aus der Lunge ausstoßen
jemandem etwas husten: ablehnend reagieren
zurückweisen:
auf etwas hinten Befindliches deuten
deutlich zeigen, dass man etwas nicht erfüllen, annehmen oder beantworten will

Sinnverwandte Wörter

maß­re­geln:
jemanden nachdrücklich auf Fehlverhalten hinweisen, oft in Verbindung mit einer Bestrafung

Beispielsätze

  • Er wies seine Kinder zurecht, da sie zu laut waren.

  • Sie wurde von ihrer Chefin zurechtgewiesen.

  • Die Kinder wurden von ihren Eltern zurechtgewiesen.

  • Ich wollte sie zuerst scharf zurechtweisen, traute mich dann aber doch nicht.

  • Maria hat Tom zurechtgewiesen.

  • Ich habe ihn jetzt aber gehörig zurechtgewiesen.

  • James hatte große Angst, im Unterricht Fehler zu machen und zurechtgewiesen zu werden.

Praktische Beispiele aus der Medienlandschaft

  • Ich habe ihn zurechtgewiesen und bestraft.

  • Nun hat ein Gericht den Justizminister zurechtgewiesen.

  • Da hatte Klopp den Übersetzer nach einer ungenauen Wiedergabe relativ barsch zurechtgewiesen.

  • Dann wurde man zurechtgewiesen.

  • Macron hatte den 60-Jährigen daraufhin in einer Rede vor Dutzenden ranghohen Militärs und deren Familien öffentlich zurechtgewiesen.

  • Und von Sachsens Ex-Ministerpräsident Biedenkopf wird er zurechtgewiesen, weil er nicht glaubt, Neonazis wären in Deutschland bedeutungslos.

  • Hat Sie EWS wegen Ihres BAZ-Interviews zurechtgewiesen?

  • Jun. 2015 TV-Kolumne „Hart aber fair“: FDP-Mann Lambsdorff greift Merkel an - und wird von Altmaier zurechtgewiesen 30.06.

  • Es ist Zeit, dass wir sie bloßstellen und zurechtweisen“, zitiert ihn die Nachrichtenseite „t3n“.

  • Darf man eigentlich niemanden mehr zurechtweisen?

  • Die Kanzlerin hat ihn zurechtgewiesen, der Wähler hat ihn abgestraft.

  • Beginnen diese, gewisse Regeln nicht mehr einzuhalten, und werden sie zurechtgewiesen, dann drohen sie mit ihrem Abgang.

  • Als der den Fremden zurechtweisen wollte, schlug der Fremde ihm mit der Faust ins Gesicht, das Opfer verlor einen Zahn.

  • Damals hatte er die Richterin selber attackiert und mehrmals mit den Worten "So kann's nicht gehen, Frau Rat" zurechtgewiesen.

  • Das Kassationsgericht befand nun, dass der Vorgesetzte im Recht war und der Gefreite durchaus zurechtweisen durfte.

  • Demenzkranke werden nicht zurechtgewiesen, ihnen muss nichts mehr beigebracht werden, man tadelt sie nicht.

  • Er wurde von einem Fahrgast zurechtgewiesen und traute sich dann nicht auszusteigen, weil genau dieser Fahrgast ebenfalls ausstieg.

  • Sie wurden streng zurechtgewiesen.

  • Wie damals schon, als Minister Otto Schily sie zurechtweisen wollte.

  • Wer im Berliner Untergrund raucht, muss damit rechnen, vom U-Bahn-Direktor zurechtgewiesen zu werden.

Häufige Wortkombinationen

  • jemanden scharf zurechtweisen, jemanden streng zurechtweisen

Wortbildungen

  • Zurechtweisung

Übersetzungen

Wortaufbau

Das viersilbige Verb zu­recht­wei­sen be­steht aus 13 Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 3 × E, 1 × C, 1 × H, 1 × I, 1 × N, 1 × R, 1 × S, 1 × T, 1 × U, 1 × W & 1 × Z

  • Vokale: 3 × E, 1 × I, 1 × U
  • Konsonanten: 1 × C, 1 × H, 1 × N, 1 × R, 1 × S, 1 × T, 1 × W, 1 × Z

Eine Worttrennung ist nach dem U, T und I mög­lich.

Das Alphagramm von zu­recht­wei­sen lautet: CEEEHINRSTUWZ

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Zwickau
  2. Unna
  3. Ros­tock
  4. Essen
  5. Chem­nitz
  6. Ham­burg
  7. Tü­bin­gen
  8. Wupper­tal
  9. Essen
  10. Ingel­heim
  11. Salz­wedel
  12. Essen
  13. Nürn­berg

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Zacharias
  2. Ulrich
  3. Richard
  4. Emil
  5. Cäsar
  6. Hein­reich
  7. Theo­dor
  8. Wil­helm
  9. Emil
  10. Ida
  11. Samuel
  12. Emil
  13. Nord­pol

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Zulu
  2. Uni­form
  3. Romeo
  4. Echo
  5. Char­lie
  6. Hotel
  7. Tango
  8. Whis­key
  9. Echo
  10. India
  11. Sierra
  12. Echo
  13. Novem­ber

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄ ▄ ▄
  2. ▄ ▄ ▄▄▄▄
  3. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  4. ▄▄▄▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄
  5. ▄ ▄ ▄ ▄
  6. ▄▄▄▄
  7. ▄ ▄▄▄▄ ▄▄▄▄
  8. ▄ ▄
  9. ▄ ▄ ▄
  10. ▄▄▄▄ ▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 21 Punkte für das Wort.

zurechtweisen

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Tu­wort zu­recht­wei­sen kam im letz­ten Jahr sel­ten in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

ab­bürs­ten:
transitiv, umgangssprachlich: jemanden stark zurechtweisen
ab­put­zen:
jemanden zurechtweisen
an­bel­len:
jemanden mit lauter Stimme ansprechen; jemanden barsch, heftig anfahren, jemanden wütend, unfreundlich zurechtweisen
an­brül­len:
laute Worte an jemanden richten, jemanden laut, aggressiv zurechtweisen
an­don­nern:
jemanden mit sehr lauter Stimme ansprechen, barsch zurechtweisen
an­fau­chen:
jemanden scharf, gereizt ansprechen, zurechtweisen
an­schei­ßen:
jemanden derb zurechtweisen, anschnauzen
an­zi­schen:
jemanden unfreundlich, böse ansprechen, grob zurechtweisen
stau­chen:
jemanden durch Worte derb zurechtweisen
zu­sam­men­schimp­fen:
(jemanden) mit lauter Stimme zurechtweisen, tadeln
Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: zurechtweisen. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2023, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [Thesaurus] OpenThesaurus-User: zurechtweisen. In: OpenThesaurus – Das freie Wörterbuch für Synonyme, 2024, [online] openthesaurus.de, CC BY-SA 4.0
  3. [erweiterte Beispielsätze] User-generated content: Satz-Nr. 10793548, 10645305, 2146579, 1557298 & 778. In: tatoeba.org, CC BY 2.0 FR
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  27. Junge Freiheit 1997
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