Wie in einem Vertrag (einem in der Regel schriftlichen Regelwerk, beispielsweise über den Austausch von Gütern, Dienstleistungen oder Häusern zwischen Personen und Firmen, meist gegen Geld, oder zwischen Staaten) festgelegt.
durch einen speziellen Juristen (Notar) erstellt/angefertigt/ausgeführt
Beispielsätze
Wir haben im Kaufvertrag die Übergabe für das Haus vertraglich auf den 1.1. festgelegt. Am 31.12. muss das Haus komplett geräumt und besenrein sein.
Von einem Menschen, der nach Erfolg strebt, wird mehr erwartet als lediglich die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, ergibt sich ein höherer Preis als der vertraglich vereinbarte.
Auch zukünftig werden die vertraglich vereinbarten Preise gültig bleiben.
Praktische Beispiele aus der Medienlandschaft
Als Ausgleich war die Renaturierung des Flöthbachs vertraglich vereinbart.
Auch seien Arbeitszeiten abgerechnet worden, die nicht vertraglich vereinbart und dokumentiert waren.
Aktuell ist Raphael Wolf noch bis zum Sommer vertraglich an den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf gebunden.
Das sei «ein unverhältnismässiger, verfassungswidriger Eingriff in bestehende vertragliche Rechte».
Aber zu dem Projekt gehört auch die mittlerweile vertraglich abgesicherte Nutzung der Abwärme von Evonik im städtischen Fernwärmenetz.
Ab einem vertraglich festgelegten Arbeitsstand sind sie austauschbar.
Angeblich wurde die vertraglich zugesicherte Kaufsumme für die Übernahme seines Studios id Software nicht vollständig beglichen.
Aber die variablen Vorstandsvergütungen sind vertraglich fest geregelt.
Allerdings ist der Verein mittlerweile wirtschaftlich und vertraglich deutlich besser aufgestellt als in diesen Jahren.
Allerdings bedarf das Ganze genauer vertraglicher Vereinbarung, da die Arbeitnehmerrechte erheblich beschnitten werden.
Andernfalls hat sie sich vertraglich ein Rückkaufsrecht ausbedungen.
Einige Unternehmen behielten sich vertraglich vor, pro Mahnung bis zu 15 Euro zu kassieren.
Allerdings haben wir der Belegschaft vor einigen Jahren vertraglich Bestandsschutz zugesichert.
Wie vertraglich vereinbart, wird die PNE WIND AG für die technische und kaufmännische Betriebsführung verantwortlich sein.
Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen darf bisher nur T-Mobile das iPhone verkaufen.
Details zu der vertraglich besiegelten Zusammenarbeit wollte Hasenberger nicht nennen, nur so viel: »Sie ist längerfristig angelegt.
Jetzt ist NASA-Chef Michael Griffin im Mai 2006 sogar selbst nach Indien gereist, um die Kooperation vertraglich zu besiegeln.
Statt mehr Wettbewerb auf der Schiene wird auf 30 Jahre die Monopolstellung des alsbald privaten Konzerns DB AG vertraglich geschützt.
Die sind zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (FH) Dresden und der Universität Danzig schließlich vertraglich festgeschrieben.
Ende Juni läuft seine mit der Stadt vertraglich vereinbarte Frist aus.
Und das wird wohl noch eine Weile so bleiben, denn die "Formel Schumacher" dauert vertraglich mindestens bis 2006.
Tatsächlich hat sich France Télécom vertraglich verpflichtet, die Kosten für den Mobilcom-Aufbau des UMTS-Netzes zu finanzieren.
Das muss nicht sein, das lässt sich alles vertraglich regeln.
Darum ist es ratsam, vertraglich zu regeln, wer die Erschließungskosten trägt.
Wir müssen am Sonntag andere vertragliche Verpflichtungen erfüllen".
Rußland hat sich vertraglich verpflichtet, das Beutegut zurückzugeben.
Daraus gehe hervor, daß Treuhand und BvS keineswegs ihre vertraglichen Pflichten vernachlässigt haben.
Dieser solle vorgelegt werden, bevor vertragliche Verpflichtungen eingegangen würden.
Häufige Wortkombinationen
etwas vertraglich absichern, jemanden vertraglich binden, etwas vertraglich festlegen, etwas vertraglich fixieren, etwas vertraglich festschreiben, jemandem etwas vertraglich garantieren, etwas vertraglich regeln, jemandem etwas vertraglich schulden, etwas vertraglich vereinbaren, etwas vertraglich zusagen, etwas vertraglich zusichern
vertraglich abgesichert (sein), vertraglich zu etwas verpflichtet (sein)
vertragliche Abmachungen, vertragliche Abreden, einen vertraglichen Anspruch auf etwas haben, vertragliche Bindungen (eingehen, ausdehnen), vertragliche Pflichten, vertragliche Regelungen, (sich an) vertragliche Vereinbarungen (halten), eine vertragliche Vereinbarung treffen, vertragliche Verpflichtungen (eingehen), vertragliche Zusagen (machen), eine vertragliche Zusicherung (haben)
Das dreisilbige Adjektiv vertraglich besteht aus elf Buchstaben und setzt sich wie folgt zusammen: 2 × R, 1 × A, 1 × C, 1 × E, 1 × G, 1 × H, 1 × I, 1 × L, 1 × T & 1 × V
Eine Worttrennung ist nach dem ersten R und G möglich.
Das Alphagramm von vertraglich lautet: ACEGHILRRTV
Buchstabiertafel
Entsprechend der deutschen Buchstabiertafel für Wirtschaft und Verwaltung (DIN 5009:2022-06) wird das Wort folgendermaßen buchstabiert:
Völklingen
Essen
Rostock
Tübingen
Rostock
Aachen
Goslar
Leipzig
Ingelheim
Chemnitz
Hamburg
In Deutschland ebenfalls geläufig ist die Buchstabierung nach dem postalischen Buchstabieralphabet von 1950:
Viktor
Emil
Richard
Theodor
Richard
Anton
Gustav
Ludwig
Ida
Cäsar
Heinreich
International ist das englischssprachige ICAO-Alphabet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) anerkannt:
Victor
Echo
Romeo
Tango
Romeo
Alfa
Golf
Lima
India
Charlie
Hotel
Heute vorwiegend nur noch als Funkfeuer in der Luft- und Schifffahrt gebräuchlich ist der Morsecode (auch Morsealphabet oder Morsezeichen genannt):
Das Wiewort vertraglich kam im letzten Jahr regelmäßig in deutschsprachigen Texten vor. Die Worthäufigkeit ist ungefähr gleichbleibend. Dies hat eine Auswertung mehrerer Millionen Beispielsätze ergeben.
vertraglich vereinbarte Aufnahme eines Kleinkindes in eine Betreuungseinrichtung speziell für Kinder unter 3 Jahren, zwecks Tagesbetreuung (früher auch wochenweise)
etwas verbindlich zusagen, eine Pflicht auf sich nehmen; Militär: freiwillig und vertraglich Soldat werden für längere Zeit, als die Wehrpflicht es erzwänge
Buchtitel
Basics Zivilrecht I – BGB AT und vertragliche Schuldverhältnisse Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst, Clemens d'Alquen | ISBN: 978-3-96838-132-9
Die vertragliche Sicherung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs in der Bauleitplanung Christopher Noll | ISBN: 978-3-82884-049-2