Rechtsbehelf

Substantiv (Nomen), maskulin (männlich)

Aussprache

Lautschrift (IPA):[ ˈʁɛçt͡sbəˌhɛlf ]

Silbentrennung

Einzahl:Rechtsbehelf
Mehrzahl:Rechtsbehelfe

Begriffsursprung

Determinativkompositum aus Recht und Behelf mit dem Fugenelement -s.

Deklination (Fälle)

SingularPlural
Nominativder Rechtsbehelfdie Rechtsbehelfe
Genitivdes Rechtsbehelfs/​Rechtsbehelfesder Rechtsbehelfe
Dativdem Rechtsbehelfden Rechtsbehelfen
Akkusativden Rechtsbehelfdie Rechtsbehelfe

Anderes Wort für Rechts­be­helf (Synonyme)

Abhilfe (juristisch):
Beseitigung einer Belastung, Beitrag zu einer Besserung, Abschaffung eines Missstandes
Rechtsmittel (schweiz., österr.):
den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehendes Instrument, ein Urteil, einen Gerichtsbescheid oder einen Beschluss unter Aufschub des Eintritts der Rechtskraft (Suspensiveffekt) und unter Begründung der Zuständigkeit des im Instanzenzug nächsthöheren Gerichts (Devolutiveffekt) auf seine Richtigkeit in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen
eine Möglichkeit, Gerichtsentscheidungen anzufechten bzw. überprüfen zu lassen

Beispielsätze (Medien)

  • Eine nachlässige Verfahrensführung einer Beteiligten könne aber nicht mit dem Rechtsbehelf der Gegenvorstellung beseitigt werden.

  • Der Umgang mit der Liste der von den Konzernen zurückzunehmenden Klagen und Rechtsbehelfe war bis zuletzt umstritten.

  • Im Übrigen stehe den Kostenträgern ein eigener Rechtsbehelf gegen Kosten erhöhende Anordnungen zu.

Übergeordnete Begriffe

Wortaufbau

Das dreisilbige Substantiv Rechts­be­helf be­steht aus zwölf Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 3 × E, 2 × H, 1 × B, 1 × C, 1 × F, 1 × L, 1 × R, 1 × S & 1 × T

  • Vokale: 3 × E
  • Konsonanten: 2 × H, 1 × B, 1 × C, 1 × F, 1 × L, 1 × R, 1 × S, 1 × T

Eine Worttrennung ist nach dem S und zwei­ten E mög­lich. Im Plu­ral Rechts­be­hel­fe zu­dem nach dem L.

Das Alphagramm von Rechts­be­helf lautet: BCEEEFHHLRST

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Ros­tock
  2. Essen
  3. Chem­nitz
  4. Ham­burg
  5. Tü­bin­gen
  6. Salz­wedel
  7. Ber­lin
  8. Essen
  9. Ham­burg
  10. Essen
  11. Leip­zig
  12. Frank­furt

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Richard
  2. Emil
  3. Cäsar
  4. Hein­reich
  5. Theo­dor
  6. Samuel
  7. Berta
  8. Emil
  9. Hein­reich
  10. Emil
  11. Lud­wig
  12. Fried­rich

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Romeo
  2. Echo
  3. Char­lie
  4. Hotel
  5. Tango
  6. Sierra
  7. Bravo
  8. Echo
  9. Hotel
  10. Echo
  11. Lima
  12. Fox­trot

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  2. ▄▄▄▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄
  3. ▄ ▄ ▄ ▄
  4. ▄▄▄▄
  5. ▄ ▄ ▄
  6. ▄▄▄▄ ▄ ▄ ▄
  7. ▄ ▄ ▄ ▄
  8. ▄ ▄▄▄▄ ▄ ▄
  9. ▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 23 Punkte für das Wort Rechts­be­helf (Sin­gu­lar) bzw. 24 Punkte für Rechts­be­hel­fe (Plural).

Rechtsbehelf

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Nomen Rechts­be­helf kam im letz­ten Jahr sel­ten in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

Er­in­ne­rung:
ohne Plural ein Rechtsbehelf, der innerhalb derselben Instanz zu einer gerichtlichen Überprüfung einer Maßnahme führt, die ein Gerichtsbeamter oder ein ersuchter oder beauftragter Richter getroffen hat
Er­läu­te­rung:
schweizerisches Verwaltungsrecht: ein Rechtsbehelf
Que­ru­lanz:
das Geltendmachen von offensichtlich erfolglosen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln oder Einreichen von Anträgen bei Behörden oder Gerichten ohne triftigen Grund
Re­me­di­um:
Rechtsmittel, Rechtsbehelf
Wi­der­spruch:
Einspruch, [offizielle] Beschwerde, im deutschen Verwaltungsrecht so definiert: in vielen Bundesländern vorgesehener Rechtsbehelf, mit dem der durch einen Verwaltungsakt Beschwerte die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts durch die Ausgangsbehörde und gegebenenfalls durch die Widerspruchsbehörde überprüfen lässt

Buchtitel

  • Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe Daniel Amelung, Lars Bachler, Andreas Geipel | ISBN: 978-3-75080-003-8
Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: Rechtsbehelf. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2022, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [Thesaurus] OpenThesaurus-User: Rechtsbehelf. In: OpenThesaurus – Das freie Wörterbuch für Synonyme, 2024, [online] openthesaurus.de, CC BY-SA 4.0
  3. [Newskorpus] D. Goldhahn, T. Eckart & U. Quasthoff: Building Large Monolingual Dictionaries at the Leipzig Corpora Collection: From 100 to 200 Languages. In: Proceedings of the 8th International Language Resources and Evaluation (LREC'12), 2012, CC BY 4.0
  1. community.beck.de, 17.11.2023
  2. mainpost.de, 09.03.2017
  3. bverwg.de, 26.08.2010