Erblasser

Substantiv (Nomen), maskulin (männlich)

Aussprache

Lautschrift (IPA): [ˈɛʁpˌlasɐ]

Silbentrennung

Erblasser (Einzahl/Mehrzahl)

Definition bzw. Bedeutung

Natürliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.

Begriffsursprung

Ausdruck stammt aus dem 16. Jahrhundert für jemanden, der ein Erbe hinterlässt.

Weibliche Wortform

Deklination (Fälle)

SingularPlural
Nominativder Erblasserdie Erblasser
Genitivdes Erblassersder Erblasser
Dativdem Erblasserden Erblassern
Akkusativden Erblasserdie Erblasser

Anderes Wort für Erb­las­ser (Synonyme)

Testator

Gegenteil von Erb­las­ser (Antonyme)

Er­be:
Besitz eines Verstorbenen, der an eine lebende Person übertragen werden kann
Nachwirkungen einer Epoche
Er­bin:
weibliche Person, der die Güter von Verstorbenen zufallen
Nachlassempfänger

Beispielsätze

  • Er bestimmt zudem einen oder mehrere Erben, die beim Tod des Erblassers den übernehmen und verwalten sollen.

  • Genauso wie eine gegen den Erblasser oder eine andere nahestehende Person begangene Straftat.

  • Erblasser sollen künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen können.

  • Den Willen des Erblassers umzusetzen, tönt einfach, ist in der Praxis aber komplizierter.

  • Das Zerwürfnis kann so stark sein, dass ein Erblasser seine Familienangehörigen enterben möchte.

  • Der Erblasser hat darauf vertraut, dass sein engster Männerfreund ihn redlich und ehrlich behandelt

  • Der Erblasser hat sich mit seinen Kindern aber überworfen und sein gesamtes Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung hinterlassen.

  • Entscheidend ist der letzte Wohnort des Erblassers.

  • Diese Freibeträge sind um so höher, je näher der Erbe dem Erblasser familiär stand.

  • AT/Paulitsch Dornbirn – In einem Streit um ein Millionenerbe ist am Dienstag in Dornbirn der Erblasser exhumiert worden.

  • Nach dem Tod des Erblassers müssen die Nachkommen die lebzeitige Zuwendung zur Ausgleichung bringen.

  • Einem Familienstreit kann der Erblasser im Idealfall vorbeugen, indem schriftlich festhält, wer von seinem Nachlass was erhalten soll.

  • Viele künftige Erblasser haben laut der Studie schlecht vorgesorgt.

  • Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.

  • Daneben gilt das gesetzliche Ehegattenerbrecht, als besonderes Erbrecht neben den Blutsverwandten des Erblassers.

  • Auch stehe es dem Erblasser frei, anderen Kindern aus sonstigem Vermögen etwas zu vererben.

  • Nur wenn Erblasser oder Erbe im Ausland wohnen, gilt eine Frist von sechs Monaten", erklärt der Fürther Notar Professor Manfred Bengel.

  • Übrigens ist die Erbschaftsteuerreform nicht das einzige Problem, das auf Erblasser und Erben zukommen wird.

  • Diese hängen von der persönlichen Beziehung des Erblassers oder Schenkers zum Erwerber ab.

  • Ein angeblich wenig präzises Testament des Erblassers hat dazu geführt, dass sich die Herz-Buben Jahrzehnte um die Führung balgten.

  • Der letzte Wille des Erblassers.

  • Dabei ist die studierte Betriebswirtin längst aus dem Schatten ihres Erblassers herausgetreten.

  • Einer Generation von Erblassern steht damit eine Generation von Erben gegenüber.

  • Preußen ist aber nicht nur Erbe, sondern auch Erblasser.

  • Frau Veras violett lackierter Zeigefinger umkreist das Porträt des großzügigen Erblassers.

  • Dazu müssen alle Vertragspartner (Erblasser und bedachte Personen) beim Notar anwesend sein.

  • Er geht von dem Grundsatz aus, daß in erster Linie die Verwandten des Erblassers in ganz bestimmter Reihenfolge als Erben eintreten.

  • Sie besagt, daß der Erblasser (also auch jeder Ehepartner) frei entscheiden kann, wem er was vermacht.

Häufige Wortkombinationen

  • Erblasser enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen

Übergeordnete Begriffe

Übersetzungen

  • Englisch:
    • testator
    • testatrix
  • Französisch:
    • testatrice (weiblich)
    • testateur (männlich)
  • Italienisch:
    • testatrice (weiblich)
    • testatore (männlich)
  • Katalanisch: testador (männlich)
  • Latein:
    • legator
    • testator
  • Neugriechisch: κληροδότης (klirodotis) (männlich)
  • Niederländisch: erflater (männlich)
  • Polnisch:
    • spadkodawczyni (weiblich)
    • spadkodawca (männlich)
    • testator (männlich)
  • Portugiesisch: testador (männlich)
  • Russisch:
    • наследодатель
    • завещатель
  • Schwedisch:
    • testator
    • testamentator
    • arvlåtare
  • Spanisch:
    • testadora (weiblich)
    • testador (männlich)

Wortaufbau

Das dreisilbige Substantiv Erb­las­ser be­steht aus neun Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 2 × E, 2 × R, 2 × S, 1 × A, 1 × B & 1 × L

  • Vokale: 2 × E, 1 × A
  • Konsonanten: 2 × R, 2 × S, 1 × B, 1 × L

Eine Worttrennung ist nach dem B und ers­ten S mög­lich.

Das Alphagramm von Erb­las­ser lautet: ABEELRRSS

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Essen
  2. Ros­tock
  3. Ber­lin
  4. Leip­zig
  5. Aachen
  6. Salz­wedel
  7. Salz­wedel
  8. Essen
  9. Ros­tock

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Emil
  2. Richard
  3. Berta
  4. Lud­wig
  5. Anton
  6. Samuel
  7. Samuel
  8. Emil
  9. Richard

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Echo
  2. Romeo
  3. Bravo
  4. Lima
  5. Alfa
  6. Sierra
  7. Sierra
  8. Echo
  9. Romeo

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  2. ▄▄▄▄ ▄ ▄ ▄
  3. ▄ ▄▄▄▄ ▄ ▄
  4. ▄ ▄▄▄▄
  5. ▄ ▄ ▄
  6. ▄ ▄ ▄
  7. ▄ ▄▄▄▄ ▄

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Erblasser

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Worthäufigkeit

Das Nomen Erb­las­ser kam im letz­ten Jahr sel­ten in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

Al­lein­er­bin:
(weibliche) Person, auf die das gesamte Vermögen des Erblassers mit dem Erbfall übergeht, die also dessen einziger Erbe ist
Aus­gleich:
Hinzufügung der Vorausleistungen des Erblassers (an einen Erben) zum Gesamtnachlass
Drei­ßigs­ter:
deutsches Erbrecht: gemäß BGB in den ersten 30 Tagen nach dem Tod des Erblassers bestehende Pflicht des Erben, denjenigen Familienangehörigen des Erblassers, die zum Zeitpunkt seines Todes zu seinem Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt erhielten, in dem Umfang Unterhalt zu gewähren, wie dies der Erblasser getan hat und ihnen die Benutzung von Wohnung und Haushaltsgegenständen zu ermöglichen
Erb­schafts­steu­er:
Steuer, die in ihrer Höhe abgestuft nach dem Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser und der Höhe des Erbanfalls in einem Erbfall zu zahlen ist
Erb­schaft­steu­er:
eine Steuer, die in ihrer Höhe abgestuft nach dem Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser und der Höhe des Erbanfalls in einem Erbfall zu zahlen ist
Erb­schlei­che­rei:
eine unredliche Beeinflussung eines Erblassers durch Arglist, Zwang oder Drohung, um die testamentarische Zuwendung des Erblassers zugunsten des Erbschleichers zu bewirken
Pflicht­teil:
deutsches Zivilrecht: Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist (§ 2303 I BGB)
Tes­ta­ments­voll­stre­cker:
Rechtswesen: die (in der Regel vom Erblasser) ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat
Uni­ver­sal­er­be:
(männliche) Person, auf die das gesamte Vermögen des Erblassers mit dem Erbfall übergeht, die also dessen einziger Erbe ist
Uni­ver­sal­er­bin:
weibliche Person, auf die das gesamte Vermögen des Erblassers mit dem Erbfall übergeht, die also dessen einzige Erbin ist
Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: Erblasser. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2022, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [Thesaurus] OpenThesaurus-User: Erblasser. In: OpenThesaurus – Das freie Wörterbuch für Synonyme, 2023, [online] openthesaurus.de, CC BY-SA 4.0
  3. [Newskorpus] D. Goldhahn, T. Eckart & U. Quasthoff: Building Large Monolingual Dictionaries at the Leipzig Corpora Collection: From 100 to 200 Languages. In: Proceedings of the 8th International Language Resources and Evaluation (LREC'12), 2012, CC BY 4.0
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  10. vol.at, 24.09.2014
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  12. handelsblatt.com, 13.01.2012
  13. capital.de, 31.05.2012
  14. stern.de, 11.08.2010
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  16. finanzen.net, 30.11.2008
  17. zdf.de, 18.07.2007
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  19. an-online.de, 05.12.2005
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  21. archiv.tagesspiegel.de, 05.10.2003
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  23. Die Zeit (27/2002)
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  26. Berliner Zeitung 1998
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  28. Berliner Zeitung 1995