Eigentümerin

Substantiv (Nomen), feminin (weiblich)

Aussprache

Lautschrift (IPA):[ ˈaɪ̯ɡəntyːməʁɪn ]

Silbentrennung

Einzahl:Eigenmerin
Mehrzahl:Eigenmerinnen

Definition bzw. Bedeutung

Weibliche Person, die die rechtliche Herrschaft über etwas hat.

Begriffsursprung

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigentümer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in.

Männliche Wortform

Deklination (Fälle)

SingularPlural
Nominativdie Eigentümerindie Eigentümerinnen
Genitivdie Eigentümerinder Eigentümerinnen
Dativder Eigentümerinden Eigentümerinnen
Akkusativdie Eigentümerindie Eigentümerinnen

Sinnverwandte Wörter

Eig­ne­rin:
weibliche Person, die Eigentümerin von etwas ist
weibliche Person, die ein Schiff – oder mehrere – besitzt

Gegenteil von Ei­gen­tü­me­rin (Antonyme)

Be­sit­ze­rin:
weibliche Person, die etwas in ihrem Besitz hat

Beispielsätze

  • Als Eigentümerin hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.

  • Ich bin nicht die Eigentümerin.

Praktische Beispiele aus der Medienlandschaft

  • Bereits im Juni 2021 wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer dazu befragt.

  • Bernau kündigte an, dass die Eigentümerin an der geplanten Brandschutzprüfung wie geplant festhalten werde.

  • Dabei habe die Eigentümerin nie konkrete neue Quadratmeterforderungen gestellt, sagt Willenbrock.

  • Aber das Haus ist von der Eigentümerin belegt, der Industrie- und Handelskammer Frankfurt.

  • Die Fahrschule als Eigentümerin des Autos forderte vom Kanton Aargau, er solle für den gesamten Schaden aufkommen.

  • Außerdem, so die Eigentümerin, sei der Rewe-Markt in der gesamten Woche zuvor täglich bis in den späten Abend geöffnet.

  • Bei der jetzigen Eigentümerin handelt es sich um Barbara Duden.

  • Am Donnerstag gab’s ein Krisengespräch, mit Gewerbetreibenden, Heimleitung, Bezirksamt und die BIMA, Eigentümerin des Geländes.

  • Der Baumagnat hat laut einer Sprecherin „60 Prozent der Gesellschaft erworben“, die Eigentümerin der Sammlung Essl ist.

  • 2004: Die Eigentümerin lässt prüfen, ob aus dem Ex-Kaufhaus eine „Vergnügungsstätte“ werden kann.

  • In Köln wollte die Deutsche Bahn als Eigentümerin der Brücke die Schlösser ursprünglich wieder abmontieren.

  • Die Eigentümerin Stadt Peine habe der Schule die Nutzung erlaubt, nachdem die Lehranstalt vor einigen Jahren ein Anbau dazu gekommen habe.

  • Die Eigentümerin eines 1-er BMW parkte ihren Wagen in der Nacht von Freitag auf Samstag in der Greifengasse.

  • Als die Feuerwehr das brennende Gebäude betreten konnte, war die 83-jährige Eigentümerin bereits tot.

  • Der unbekannte Täter nutzte die Abwesenheit der 43-jährigen Eigentümerin und schlug die verglaste Terrassentüre ein.

  • Die Gemeinde bleibt Eigentümerin des Gebäudes, das mit erheblichen Investitionen umgebaut werden muss.

  • Der 44-jährige Gastronom erhält einen Fünf-Jahres-Vertrag von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (Gewo) als Eigentümerin.

  • Die Familie Schickedanz, Eigentümerin des früheren Versandhandels Quelle, kennt er aus Schulzeiten.

  • Ist nämlich die Frau des angeblich privaten Verkäufers als letzte Eigentümerin eingetragen, bestehe Grund zur Skepsis, warnt Reichertz.

  • Die Entscheidung, ob die Akten geöffnet werden, liegt nun bei der Interargem Entsorgungs-GmbH als Eigentümerin.

Untergeordnete Begriffe

Übersetzungen

  • Englisch: proprietor
  • Französisch: propriétaire (weiblich)
  • Interlingua: proprietaria
  • Kroatisch: vlasnica (weiblich)
  • Neugriechisch: ιδιοκτήτρια (idioktítria) (weiblich)
  • Schwedisch:
    • ägarinna
    • ägare
  • Türkisch:
    • sahibe
    • mal sahibesi

Wortaufbau

Das fünfsilbige Substantiv Ei­gen­tü­me­rin be­steht aus zwölf Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 3 × E, 2 × I, 2 × N, 1 × G, 1 × M, 1 × R, 1 × T & 1 × Ü

  • Vokale: 3 × E, 2 × I, 1 × Ü
  • Konsonanten: 2 × N, 1 × G, 1 × M, 1 × R, 1 × T
  • Umlaute: 1 × Ü

Eine Worttrennung ist nach dem ers­ten I, ers­ten N, Ü und drit­ten E mög­lich. Im Plu­ral Ei­gen­tü­me­rin­nen nach dem ers­ten I, ers­ten N, Ü, zwei­ten E und zwei­ten N.

Das Alphagramm von Ei­gen­tü­me­rin lautet: EEEGIIMNNRTÜ

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Essen
  2. Ingel­heim
  3. Gos­lar
  4. Essen
  5. Nürn­berg
  6. Tü­bin­gen
  7. Umlaut-Unna
  8. Mün­chen
  9. Essen
  10. Ros­tock
  11. Ingel­heim
  12. Nürn­berg

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Emil
  2. Ida
  3. Gus­tav
  4. Emil
  5. Nord­pol
  6. Theo­dor
  7. Über­mut
  8. Martha
  9. Emil
  10. Richard
  11. Ida
  12. Nord­pol

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Echo
  2. India
  3. Golf
  4. Echo
  5. Novem­ber
  6. Tango
  7. Uni­form
  8. Echo
  9. Mike
  10. Echo
  11. Romeo
  12. India
  13. Novem­ber

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄
  2. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄ ▄
  3. ▄▄▄▄ ▄
  4. ▄▄▄▄
  5. ▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄▄▄▄
  6. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄
  7. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  8. ▄ ▄
  9. ▄▄▄▄ ▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 20 Punkte für das Wort Ei­gen­tü­me­rin (Sin­gu­lar) bzw. 23 Punkte für Ei­gen­tü­me­rin­nen (Plural).

Eigentümerin

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Nomen Ei­gen­tü­me­rin ent­spricht dem Sprach­niveau C2 (Sprach­ni­veau­stu­fen nach dem Ge­mein­sa­men euro­pä­ischen Re­fe­renz­rah­men für Sprachen ) und kam im letz­ten Jahr regel­mäßig in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

Ei­gen­heim­be­sit­ze­rin:
Eigentümerin eines Hauses
Fa­b­ri­kan­tin:
eine Besitzerin, Eigentümerin, eine Betreiberin einer Fabrik
Ge­sell­schaf­te­rin:
Eigentümerin bzw. Miteigentümerin einer Gesellschaft
Groß­un­ter­neh­me­rin:
Eigentümerin eines großen Unternehmens, eines Firmenimperiums
Haus­wir­tin:
die Eigentümerin oder Besitzerin eines Hauses, die Wohnungen in diesem Haus vermietet
Ha­va­ris­tin:
Eigentümerin eines von Havarie betroffenen Schiffes
Klein­un­ter­neh­me­rin:
Eigentümerin einer Firma mit geringem Umsatz
Pro­p­ri­e­tä­rin:
Eigentümerin; weibliche Person, die die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat
Schiffs­ei­gen­tü­me­rin:
Eigentümerin eines Schiffes
Un­ter­neh­me­rin:
weibliche Person, die Inhaberin oder Eigentümerin eines Unternehmens ist; Akteurin
Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: Eigentümerin. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2022, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [erweiterte Beispielsätze] User-generated content: Satz-Nr. 7489786. In: tatoeba.org, CC BY 2.0 FR
  3. [Newskorpus] D. Goldhahn, T. Eckart & U. Quasthoff: Building Large Monolingual Dictionaries at the Leipzig Corpora Collection: From 100 to 200 Languages. In: Proceedings of the 8th International Language Resources and Evaluation (LREC'12), 2012, CC BY 4.0
  1. vienna.at, 18.10.2022
  2. focus.de, 09.03.2021
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  4. faz.net, 26.07.2019
  5. basellandschaftlichezeitung.ch, 06.07.2018
  6. lvz.de, 02.11.2017
  7. dewezet.de, 31.05.2016
  8. tagesspiegel.feedsportal.com, 21.09.2015
  9. noe.orf.at, 02.09.2014
  10. abendzeitung-muenchen.de, 26.03.2013
  11. blick.ch, 15.03.2012
  12. feedsportal.com, 10.02.2011
  13. schwaebische.de, 15.08.2010
  14. barmstedter-zeitung.de, 29.09.2009
  15. augsburger-allgemeine.de, 12.01.2008
  16. dk-online.de, 26.06.2007
  17. donaukurier.de, 19.04.2006
  18. archiv.tagesspiegel.de, 14.05.2005
  19. spiegel.de, 24.02.2004
  20. sueddeutsche.de, 07.03.2003
  21. sueddeutsche.de, 18.06.2002
  22. DIE WELT 2001
  23. Berliner Zeitung 2000
  24. Berliner Zeitung 1999
  25. Berliner Zeitung 1998
  26. TAZ 1997
  27. TAZ 1996
  28. Berliner Zeitung 1995