löhnen

Verb (Tunwort)

Aussprache

Lautschrift (IPA): [ˈløːnən]

Silbentrennung

löhnen

Definition bzw. Bedeutung

  • Geld für etwas ausgeben

  • jemandem Lohn zahlen

Begriffsursprung

Von mittelhochdeutsch lœnen, einer Nebenform von lōnen „Lohn geben, vergelten“

Konjugation

  • Präsens: ich löhne, du löhnst, er/sie/es löhnt
  • Präteritum: ich löhn­te
  • Konjunktiv II: ich löhn­te
  • Imperativ: löhne! (Einzahl), löhnt! (Mehrzahl)
  • Partizip II: ge­löhnt
  • Hilfsverb: haben

Anderes Wort für löh­nen (Synonyme)

(die) Zeche zahlen (für)
(eine) Zahlung leisten
(etwas) springen lassen (ugs.)
abdrücken (ugs.):
den Abzug einer Handfeuerwaffe betätigen
den Auslöser einer Fotokamera betätigen
abführen (Steuern):
intransitiv: den Darminhalt entleeren, den Stuhlgang fördern
transitiv: jemanden polizeilich wegbringen, in Gewahrsam nehmen
abgelten:
ausgleichen, indem etwas zurückgezahlt/erstattet/geleistet wird
ablatzen (ugs.)
auf den Tisch (des Hauses) blättern (ugs.)
aufkommen (für):
entstehen
in Gebrauch kommen oder Mode werden
(Lohn) ausbezahlen
ausgeben (für):
etwas (offiziell) bekanntgeben
etwas (zum Beispiel Geld) in den Umlauf geben
(Lohn) auszahlen:
jemandem einem ihm zustehenden Geldbetrag zahlen
jemanden durch eine einmalige Zahlung entschädigen, sodass kein Anspruch mehr von ihm auf etwas besteht
begleichen (Rechnung):
einer finanziellen Forderung nachkommen, einen geschuldeten Betrag entrichten
berappen (ugs.):
finanziell (eher unwillig) für etwas aufkommen
besolden:
Entgelt (Sold) für Leistung im Arbeitsverhältnis/Dienstverhältnis bezahlen
bestreiten (Geldbetrag):
(eine bestimmte Anzahl an Hennen) befruchten
entschieden erklären, dass etwas nicht zutreffe; etwas nachdrücklich in Abrede stellen
bezahlen (Hauptform):
eine Verbindlichkeit/Schuld begleichen; jemanden das Geld geben, das ihm zusteht
für etwas (zum Beispiel den Kauf einer Sache) Geld ausgeben
blechen (ugs.):
(widerwillig) für etwas mit Geld bezahlen
(für etwas) eintreten (Versicherung, Bürge) (fachspr.):
auf jemanden/etwas eintreten; Hilfsverb „haben:“ mit dem Fuß gegen eine Person oder ein Tier treten
eintreten in …; Hilfsverb „sein:“ einen Raum betreten
entgelten:
jemandem zum Ausgleich einer Leistung und als Dank etwas geben, oftmals Geld, aber auch etwas anderes, was für die Mühe entschädigt
nachdem man schuldig geworden ist, eine Strafe abdienen
entlöhnen (schweiz.)
entlohnen:
jemanden für erbrachte Leistungen bezahlen; veraltet: jemandem den Lohn für etwas zahlen
entrichten:
einen Geldbetrag zahlen
entschädigen:
einen Schaden, dem man einem anderen zugefügt hat, ausgleichen oder wiedergutmachen (häufig dadurch, dass man einen angemessenen Geldbetrag zahlt)
sich für einen erheblichen Aufwand oder Nachteil belohnen (in der Regel nicht durch Geld)
geben (für) (ugs.):
da sein; vorhanden sein
jemandem etwas reichen bzw. in die Nähe oder Hände legen
Geld in die Hand nehmen (für) (fachspr., Jargon, journalistisch, politisch)
hinblättern (ugs.)
latzen (ugs.):
Geld für eine Leistung oder Ware geben
lockermachen (Geldbetrag … für) (ugs.)
prästieren (geh., lat.)
raushauen (ugs.)
rauspfeifen (ugs.)
(Schaden) regulieren:
einen Prozess steuern, ihn unter Kontrolle behalten
etwas nach einem vorgefassten Plan anlegen, organisieren
tief(er) in die Tasche greifen (ugs., fig.)
(die finanziellen Lasten) tragen (geh.):
bei weiblichen Säugetieren: trächtig sein
einen Namen tragen: benannt sein nach etwas/jemandem
verausgaben (für) (fachspr., Amtsdeutsch):
besonders Aktendeutsch: Geld im Tausch gegen Waren oder Leistungen weggeben (also nicht zur Erfüllung vorher bestehender Verpflichtungen)
Buchführung, fachsprachlich: als Ausgabe buchen
vergelten:
jemandem etwas (mit etwas): jemandem gegenüber mit einem bestimmten Verhalten auf etwas, was dieser getan hat, reagieren; etwas auf eine bestimmte Art und Weise ausgleichen
vergüten:
die Qualität von zum Beispiel Stahl (härten) oder Glas (entspiegeln) verbessern
für eine Ausgabe/Auslage oder einen Schaden einstehen und dafür eine Ausgleichszahlung vornehmen
zahlen:
eine Gegenleistung für Erhaltenes abliefern, um einen Ausgleich herzustellen
Geld für eine Ware oder Leistung geben

Beispielsätze

Wie viel hast Du für die Bücher gelöhnt?

Praktische Beispiele aus der Medienlandschaft

  • Wer meint, weiterhin auf einen Test verzichten zu können und erwischt wird, muss löhnen.

  • Deutschland soll in einer Supranation (EU) aufgehen, für andere löhnen.

  • Zwischen 59,99 und 138,50 Euro dürfen die Eltern dafür löhnen.

  • Für das über 8 Zoll große Display ist extra zu löhnen.

  • Als solcher darf man auch heute noch kräftig löhnen, als Ironman in Klagenfurt bezahlen Sie etwa € 500,00 um sich quälen zu dürfen.

  • Presseclub im Ersten: Schwarz-gelbe Träume - tiefrote Zahlen: Wer muss letztlich löhnen?

  • Alleine diese totale Fehleinschätzung der großen Köpfe damals, ist es Wert, das sie heute löhnen müssen, für ihre verdammte Überheblichkeit!

  • Wie das Fachmagazin "kicker" schreibt, sind die Bayern aber nicht bereit, "Irrsinnssummen" für Klose zu löhnen.

  • Wer in einer Boomtown lebt, muss erst einmal löhnen.

  • Eine vierköpfige Familie müsste danach für den 14-tägigen Grillurlaub am Mittelmeer nur 40 bis 60 Euro mehr löhnen.

  • Im selben Dokument stellt die Verwaltung klar, sie wolle nur für die straßenmäßige Anbindung löhnen, nicht aber für sonstige Medien.

  • In Harheim löhnen wir zwar für die Straßenreinigung, die kommt jedoch nur äußerst unregelmäßig und arbeitet dann auch noch recht nachlässig.

  • Er habe einen Artikel in der Zeitung gelesen, dass sich eine Anmeldung des Wowereit-Ausspruchs finanziell durchaus löhnen könnte.

  • Läppische 9,95 Mark muss der Kunde einmalig zu Vertragsbeginn löhnen, und diese Summe kann er sogar in Telefonate umsetzen.

  • Nur die Putzfrau muß er selbst löhnen.

  • Wer einzeln bezahlt, muß 5 Mark löhnen.

  • Für die Snowboard- und Skitests und die entsprechenden Schnupperkurse muß ebenfalls nicht gelöhnt werden.

Wortbildungen

Übersetzungen

Was reimt sich auf löh­nen?

Wortaufbau

Das zweisilbige Verb löh­nen be­steht aus sechs Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 2 × N, 1 × E, 1 × H, 1 × L & 1 × Ö

  • Vokale: 1 × E, 1 × Ö
  • Konsonanten: 2 × N, 1 × H, 1 × L
  • Umlaute: 1 × Ö

Eine Worttrennung ist nach dem H mög­lich.

Das Alphagramm von löh­nen lautet: EHLNNÖ

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Leip­zig
  2. Umlaut-Offen­bach
  3. Ham­burg
  4. Nürn­berg
  5. Essen
  6. Nürn­berg

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Lud­wig
  2. Öko­nom
  3. Hein­reich
  4. Nord­pol
  5. Emil
  6. Nord­pol

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Lima
  2. Oscar
  3. Echo
  4. Hotel
  5. Novem­ber
  6. Echo
  7. Novem­ber

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄▄▄▄ ▄ ▄
  2. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄ ▄▄▄▄ ▄
  3. ▄ ▄ ▄ ▄
  4. ▄▄▄▄ ▄
  5. ▄▄▄▄ ▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 15 Punkte für das Wort.

löhnen

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Tu­wort löh­nen kam im letz­ten Jahr sel­ten in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: löhnen. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2023, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [Thesaurus] OpenThesaurus-User: löhnen. In: OpenThesaurus – Das freie Wörterbuch für Synonyme, 2023, [online] openthesaurus.de, CC BY-SA 4.0
  3. [Newskorpus] D. Goldhahn, T. Eckart & U. Quasthoff: Building Large Monolingual Dictionaries at the Leipzig Corpora Collection: From 100 to 200 Languages. In: Proceedings of the 8th International Language Resources and Evaluation (LREC'12), 2012, CC BY 4.0
  1. Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 8., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-411-05508-1
  2. mopo.de, 13.01.2022
  3. focus.de, 02.03.2018
  4. bo.de, 21.12.2016
  5. feedproxy.google.com, 06.03.2015
  6. derstandard.at, 16.08.2013
  7. presseportal.de, 23.10.2009
  8. futurezone.orf.at, 12.06.2007
  9. ngz-online.de, 03.06.2007
  10. sueddeutsche.de, 07.10.2006
  11. stern.de, 15.01.2006
  12. lvz.de, 25.10.2004
  13. fr-aktuell.de, 14.12.2004
  14. sz, 21.08.2001
  15. DIE WELT 2001
  16. Welt 1998
  17. TAZ 1997
  18. Süddeutsche Zeitung 1996