Rechtsgeschäft

Substantiv (Nomen), Neutrum (sächlich)

Aussprache

Lautschrift (IPA): [ˈʁɛçt͡sɡəˌʃɛft]

Silbentrennung

Rechtsgeschäft (Mehrzahl:Rechtsgeschäfte)

Begriffsursprung

Determinativkompositum der Substantive Recht- und -Geschäft mit dem Fugenelement -s-, eine Lehnübersetzung von lateinisch negotium iuridicum.

Deklination (Fälle)

SingularPlural
Nominativdas Rechtsgeschäftdie Rechtsgeschäfte
Genitivdes Rechtsgeschäftes/​Rechtsgeschäftsder Rechtsgeschäfte
Dativdem Rechtsgeschäft/​Rechtsgeschäfteden Rechtsgeschäften
Akkusativdas Rechtsgeschäftdie Rechtsgeschäfte

Sinnverwandte Wörter

geschäftsähnliche Handlung
Realakt

Beispielsätze

  • Die Auslobung, mit der wir es hier zu tun haben, ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.

  • Anders verhält es sich bei einem Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte in Vertretung der ehelichen Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie abschliesst.

Praktische Beispiele aus der Medienlandschaft

  • Mit dieser Begründung wollen sie vorerst keine Rechtsgeschäfte mehr mit der Verbund-Tochter APG abschließen.

  • Allerdings nimmt die Notariatskammer Abstand von diesen Rechtsgeschäften.

  • Das ergibt sich aus dem konkreten Rechtsgeschäft und dem Kindsalter.

  • Wer im Auftrag des Partners Rechtsgeschäfte abschließen will, braucht dazu eine Einzel- oder Generalvollmacht.

  • Per Vertrag bevollmächtigten die überlasteten Ärzte die Angeklagte zur Abwicklung aller Rechtsgeschäfte und Finanzen.

  • Sein Argument: Die Gesellschaft habe unerlaubt Rechtsgeschäfte für dieAnleger getätigt, indem Entnahmen neu investiert wurden.

  • Und tatsächlich gibt es eine Gemeinsamkeit: es sind alles Rechtsgeschäfte.

  • Bei einem so krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist das Rechtsgeschäft sittenwidrig, entschieden die Richter.

  • Weil Notare als Amtspersonen Rechtsgeschäfte beurkunden dürfen, werden besonders hohe Ansprüche an ihre Vertrauenswürdigkeit gestellt.

  • Abzuwarten bleibt, welche Rolle ein weiteres Rechtsgeschäft Schmählings in dem Kölner Verfahren spielen wird.

  • Der Geschäftsführer Hüseyin Ürkmez darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

  • Der Geschäftsführer Klaus Neubert darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

  • Die Geschäftsführer Jörg Rothe und Alexander Ris dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

  • Die Geschäftsführerin Rosemarie Henze geb. Dzillak darf Rechtsgeschäfte mit sichselbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

  • Der Geschäftsführer Bernard Ducass vertritt allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

  • Er und der Geschäftsführer Dr. Kamal Askar dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

  • Toralf Reinhardt darf nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

  • Außerdem war Forgber verpflichtet, alle Rechtsgeschäfte seiner Unternehmen seit 1993 offenzulegen.

  • Manfred Macke darf nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

Übergeordnete Begriffe

Untergeordnete Begriffe

Übersetzungen

Was reimt sich auf Rechts­ge­schäft?

Wortaufbau

Das dreisilbige Substantiv Rechts­ge­schäft be­steht aus 14 Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 2 × C, 2 × E, 2 × H, 2 × S, 2 × T, 1 × Ä, 1 × F, 1 × G & 1 × R

  • Vokale: 2 × E, 1 × Ä
  • Konsonanten: 2 × C, 2 × H, 2 × S, 2 × T, 1 × F, 1 × G, 1 × R
  • Umlaute: 1 × Ä

Eine Worttrennung ist nach dem ers­ten S und zwei­ten E mög­lich. Im Plu­ral Rechts­ge­schäf­te zu­dem nach dem F.

Das Alphagramm von Rechts­ge­schäft lautet: ÄCCEEFGHHRSSTT

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Ros­tock
  2. Essen
  3. Chem­nitz
  4. Ham­burg
  5. Tü­bin­gen
  6. Salz­wedel
  7. Gos­lar
  8. Essen
  9. Salz­wedel
  10. Chem­nitz
  11. Ham­burg
  12. Umlaut-Aachen
  13. Frank­furt
  14. Tü­bin­gen

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Richard
  2. Emil
  3. Cäsar
  4. Hein­reich
  5. Theo­dor
  6. Samuel
  7. Gus­tav
  8. Emil
  9. Samuel
  10. Cäsar
  11. Hein­reich
  12. Ärger
  13. Fried­rich
  14. Theo­dor

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Romeo
  2. Echo
  3. Char­lie
  4. Hotel
  5. Tango
  6. Sierra
  7. Golf
  8. Echo
  9. Sierra
  10. Char­lie
  11. Hotel
  12. Alfa
  13. Echo
  14. Fox­trot
  15. Tango

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  2. ▄▄▄▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄
  3. ▄ ▄ ▄ ▄
  4. ▄▄▄▄
  5. ▄ ▄ ▄
  6. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄ ▄
  7. ▄ ▄ ▄
  8. ▄▄▄▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄
  9. ▄ ▄ ▄ ▄
  10. ▄ ▄▄▄▄ ▄ ▄▄▄▄
  11. ▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄
  12. ▄▄▄▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 31 Punkte für das Wort Rechts­ge­schäft (Sin­gu­lar) bzw. 32 Punkte für Rechts­ge­schäf­te (Plural).

Rechtsgeschäft

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Nomen Rechts­ge­schäft kam im letz­ten Jahr sel­ten in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

Auf­trag:
Rechtsgeschäft, das den Beauftragten verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen
Aus­lo­bung:
Recht: einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt
be­voll­mäch­ti­gen:
jemandem eine Erlaubnis (Vollmacht) geben, meist um Rechtsgeschäfte in fremdem Namen zu tätigen
En­re­gis­tre­ment:
veraltet: Gebühr, die für Rechtsgeschäfte erhoben wird
Ge­schäfts­geg­ner:
Recht: der Teilnehmer bzw. die Partei eines Rechtsgeschäftes, der nicht man selbst ist
Nich­tig­keit:
Recht ohne Plural: eine Form der Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften, die auf schweren Mängeln beruht
Tes­tier­frei­heit:
Möglichkeit, in den der Privatautonomie gesetzten Grenzen (Pflichtteilsrecht sowie die allgemein für Rechtsgeschäfte geltenden Verbote von Sittenwidrigkeit und Verstößen gegen Verbotsgesetze) durch Verfügung von Todes wegen über das eigene Vermögen zu verfügen, um so von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen
Ver­brau­cher:
deutsches Bürgerliches Recht: jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist
Ver­fü­gung:
Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, es beispielsweise auf einen Dritten überträgt
Ver­pflich­tungs­ge­schäft:
Recht: ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat, das heißt ein Rechtsträger wird zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: Rechtsgeschäft. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2022, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [Newskorpus] D. Goldhahn, T. Eckart & U. Quasthoff: Building Large Monolingual Dictionaries at the Leipzig Corpora Collection: From 100 to 200 Languages. In: Proceedings of the 8th International Language Resources and Evaluation (LREC'12), 2012, CC BY 4.0
  1. salzburg.orf.at, 22.08.2019
  2. vorarlberg.orf.at, 14.01.2009
  3. beobachter.ch, 30.09.2009
  4. ovb-online.de, 08.05.2007
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  10. Berliner Zeitung 1998
  11. Berliner Zeitung 1997
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  13. Berliner Zeitung 1995