Arbeitnehmerin

Substantiv (Nomen), feminin (weiblich)

Aussprache

Lautschrift (IPA):[ ˈaʁbaɪ̯tˌneːməʁɪn ]

Silbentrennung

Einzahl:Arbeitnehmerin
Mehrzahl:Arbeitnehmerinnen

Definition bzw. Bedeutung

Weibliche Person, die eine berufliche Anstellung hat.

Begriffsursprung

Derivation (Ableitung) des Substantivs Arbeitnehmer mit dem Suffix -in.

Männliche Wortform

Deklination (Fälle)

SingularPlural
Nominativdie Arbeitnehmerindie Arbeitnehmerinnen
Genitivdie Arbeitnehmerinder Arbeitnehmerinnen
Dativder Arbeitnehmerinden Arbeitnehmerinnen
Akkusativdie Arbeitnehmerindie Arbeitnehmerinnen

Gegenteil von Ar­beit­neh­me­rin (Antonyme)

Ar­beit­ge­be­rin:
weibliche Person oder Firma, die Leute als Arbeiter oder Angestellte einstellt, beschäftigt und ihnen dafür Geld bezahlt

Beispielsätze

  • Erika ist mit 87 Jahren unsere älteste Arbeitnehmerin.

  • Die Arbeitnehmerinnen des Betriebes beklagten sich über den schlechten Zustand der Damentoilette.

Praktische Beispiele aus der Medienlandschaft

  • Arbeitnehmerinnen und -nehmer in größeren Betrieben weisen im Durchschnitt eine höhere Betriebszugehörigkeitsdauer auf.

  • Aber was ist, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den Fehler nicht bemerkt und das zu viel gezahlte Gehalt bereits ausgegeben hat?

  • Der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmerin für 2020 sei daher bereits vollständig erfüllt.

  • Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jetzt noch in Vollzeit arbeiten, könnten ihre Beschäftigung verlieren.

  • Die Arbeitnehmerin war in einem Brautmodengeschäft für Änderungsschneidereien zuständig.

  • Damit müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeche gleich doppelt bezahlen: als Beitrags- und als Steuerzahler.

  • Das gelte insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien.

  • Die gesammelten Ideen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Arbeitszeitvorschlag von Univ.-Prof.

  • "Ein etwas höheres Arbeitsvolumen wird heute also von deutlich mehr Arbeitnehmerinnen erbracht als früher", erklärte Wanger.

  • "Dagegen frisst die kalte Progression die Lohnerhöhung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gänzlich auf", macht Kaiser aufmerksam.

  • Der freiwillige Verzicht der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat unser gelobtes Land flexibeler gemacht.

  • Betroffen sind insbesondere diejenigen, die von Sozialleistungen abhängig sind, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Als Arbeitnehmerin muss sich Mami in spe bei Kinderwunsch unverzüglich Steuerklasse III auf die Lohnsteuerklasse eintragen lassen.

  • Die Überwachung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz hat nicht nur bei Lidl skandalöse Ausmaße angenommen.

  • Nach Auffassung von Glos sollte dann etwas getan werden zu Gunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Facharbeiter.

  • Wir brauchen die Erfahrung aller, insbesondere der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • So verpflichtete sich die US-Bank Morgan Stanley vor gut anderthalb Jahren ohne Urteil, 340 Arbeitnehmerinnen 54 Mill. Dollar zu zahlen.

  • Zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Siemens bangen um ihre Zukunft", sagte der bayerische SPD-Politiker.

  • Die Arbeitnehmerin hat sich nun an die Gewerkschaft gewandt.

  • Wir denken gar nicht daran, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor willkürlicher Kündigung zur Disposition zu stellen.

Häufige Wortkombinationen

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Übersetzungen

Wortaufbau

Das fünfsilbige Substantiv Ar­beit­neh­me­rin be­steht aus 14 Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 3 × E, 2 × I, 2 × N, 2 × R, 1 × A, 1 × B, 1 × H, 1 × M & 1 × T

  • Vokale: 3 × E, 2 × I, 1 × A
  • Konsonanten: 2 × N, 2 × R, 1 × B, 1 × H, 1 × M, 1 × T

Eine Worttrennung ist nach dem ers­ten R, T, H und drit­ten E mög­lich. Im Plu­ral Ar­beit­neh­me­rin­nen zu­dem nach dem zwei­ten N.

Das Alphagramm von Ar­beit­neh­me­rin lautet: ABEEEHIIMNNRRT

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Aachen
  2. Ros­tock
  3. Ber­lin
  4. Essen
  5. Ingel­heim
  6. Tü­bin­gen
  7. Nürn­berg
  8. Essen
  9. Ham­burg
  10. Mün­chen
  11. Essen
  12. Ros­tock
  13. Ingel­heim
  14. Nürn­berg

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Anton
  2. Richard
  3. Berta
  4. Emil
  5. Ida
  6. Theo­dor
  7. Nord­pol
  8. Emil
  9. Hein­reich
  10. Martha
  11. Emil
  12. Richard
  13. Ida
  14. Nord­pol

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Alfa
  2. Romeo
  3. Bravo
  4. Echo
  5. India
  6. Tango
  7. Novem­ber
  8. Echo
  9. Hotel
  10. Mike
  11. Echo
  12. Romeo
  13. India
  14. Novem­ber

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄▄▄▄
  2. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  3. ▄▄▄▄ ▄ ▄ ▄
  4. ▄ ▄
  5. ▄▄▄▄
  6. ▄▄▄▄ ▄
  7. ▄ ▄ ▄ ▄
  8. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄
  9. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  10. ▄ ▄
  11. ▄▄▄▄ ▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 19 Punkte für das Wort Ar­beit­neh­me­rin (Sin­gu­lar) bzw. 22 Punkte für Ar­beit­neh­me­rin­nen (Plural).

Arbeitnehmerin

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Nomen Ar­beit­neh­me­rin ent­spricht dem Sprach­niveau B1 (Sprach­ni­veau­stu­fen nach dem Ge­mein­sa­men euro­pä­ischen Re­fe­renz­rah­men für Sprachen ) und kam im letz­ten Jahr sel­ten in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

Leih­ar­bei­te­rin:
Arbeitnehmerin, die von einem Vermittlungsunternehmen gegen einen Bonus, den die Arbeitnehmerin durch Lohnverzicht leistet, verliehen wird
Ma­lo­che­rin:
besonders mittelwestdeutsch, salopp: Arbeitnehmerin, die überwiegend körperlich hart, schwer arbeitet
Mut­ter­schafts­ur­laub:
vom Gesetz vorgeschriebener Zeitraum, in dem eine Arbeitnehmerin vor und nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit freigestellt wird
Streik­bre­che­rin:
Arbeitnehmerin, die sich nicht an einem beschlossenen Streik beteiligt
Zeit­ar­bei­te­rin:
Arbeitnehmerin bei einer Zeitarbeitsfirma

Buchtitel

  • Firmenwagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Axel-Friedrich Foerster | ISBN: 978-3-96276-095-3
Quellen:
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