Rechtsfehler

Substantiv (Nomen), maskulin (männlich)

Aussprache

Lautschrift (IPA):[ ˈʁɛçt͡sˌfeːlɐ ]

Silbentrennung

Rechtsfehler (Einzahl/Mehrzahl)

Definition bzw. Bedeutung

Fehler, der gegen geltendes Recht verstößt.

Begriffsursprung

Determinativkompositum aus Recht und Fehler mit dem Fugenelement -s.

Deklination (Fälle)

SingularPlural
Nominativder Rechtsfehlerdie Rechtsfehler
Genitivdes Rechtsfehlersder Rechtsfehler
Dativdem Rechtsfehlerden Rechtsfehlern
Akkusativden Rechtsfehlerdie Rechtsfehler

Beispielsätze (Medien)

  • Die Prüfung ergab dem Bundesgerichtshof zufolge keinen Rechtsfehler.

  • Die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit.

  • Es lässt durchgreifende Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen im Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch nicht erkennen.

  • Der Bundesgerichtshof habe keine Rechtsfehler in der Entscheidung des OLG finden können.

  • Andere weisen zumindest bei näherem Hinsehen massive Rechtsfehler auf.

  • Der Bundesgerichtshof prüft in solchen Verfahren auf Rechtsfehler und nicht die Strafhöhe.

  • Das Gericht wird das Urteil auf Rechtsfehler prüfen und es dann komplett bestätigen oder verwerfen.

  • Der BGH kann nun die Revision als unbegründet verwerfen oder mögliche Rechtsfehler prüfen.

  • Der Bundesgerichtshof hob in der Revision die Strafhöhe aufgrund von Rechtsfehlern wieder auf.

  • Die sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils hat Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen nicht ergeben.

  • Wird dabei ein schwerer Rechtsfehler gefunden, kann der BGH den Prozess zum dritten Mal aufrollen lassen.

  • Die Rechtsfehler liegen auf der Hand.

  • Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen Rechtsfehlern teilweise aufgehoben - der Schuldspruch ist geblieben.

  • Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wertete dies als Rechtsfehler und gab der Revision der Staatsanwaltschaft statt.

  • Der Bundesgerichtshof wertete dies als Rechtsfehler und hob das Urteil auf.

  • Das Mannheimer Urteil weise "durchgreifende Rechtsfehler" auf, entschied das Karlsruher Gericht.

  • Der BGH wertete dies als Rechtsfehler und ordnete an, daß der Prozeß vor dem Landgericht München neu aufgerollt werden muß.

  • Die Bundesanwaltschaft hatte "erhebliche Rechtsfehler" in dem OLG-Urteil gesehen und die Beweiswürdigung als lückenhaft bewertet.

  • Dass die Untreue vom Landgericht nicht gesehen wurde, sei ein Rechtsfehler.

  • Allein das Ausblenden der Zeugenaussage von Binalshibh wertete der Bundesgerichtshof als Rechtsfehler.

  • Die zweite Instanz soll nur noch Rechtsfehler überprüfen.

  • Der BGH prüft nur, ob im Urteil des OLG Rechtsfehler gemacht wurden.

  • Das Polizeipräsidium München hat Rechtsfehler beim Vorgehen gegen Homosexuelle eingeräumt.

Übergeordnete Begriffe

Wortaufbau

Das dreisilbige Substantiv Rechts­feh­ler be­steht aus zwölf Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 3 × E, 2 × H, 2 × R, 1 × C, 1 × F, 1 × L, 1 × S & 1 × T

  • Vokale: 3 × E
  • Konsonanten: 2 × H, 2 × R, 1 × C, 1 × F, 1 × L, 1 × S, 1 × T

Eine Worttrennung ist nach dem S und zwei­ten H mög­lich.

Das Alphagramm von Rechts­feh­ler lautet: CEEEFHHLRRST

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Ros­tock
  2. Essen
  3. Chem­nitz
  4. Ham­burg
  5. Tü­bin­gen
  6. Salz­wedel
  7. Frank­furt
  8. Essen
  9. Ham­burg
  10. Leip­zig
  11. Essen
  12. Ros­tock

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Richard
  2. Emil
  3. Cäsar
  4. Hein­reich
  5. Theo­dor
  6. Samuel
  7. Fried­rich
  8. Emil
  9. Hein­reich
  10. Lud­wig
  11. Emil
  12. Richard

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Romeo
  2. Echo
  3. Char­lie
  4. Hotel
  5. Tango
  6. Sierra
  7. Fox­trot
  8. Echo
  9. Hotel
  10. Lima
  11. Echo
  12. Romeo

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  2. ▄▄▄▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄
  3. ▄ ▄ ▄ ▄
  4. ▄▄▄▄
  5. ▄ ▄ ▄
  6. ▄ ▄ ▄▄▄▄ ▄
  7. ▄ ▄ ▄ ▄
  8. ▄ ▄▄▄▄ ▄ ▄
  9. ▄ ▄▄▄▄ ▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 21 Punkte für das Wort.

Rechtsfehler

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Nomen Rechts­feh­ler kam im letz­ten Jahr sel­ten in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

rechts­feh­ler­haft:
einen Rechtsfehler enthaltend
Re­vi­si­on:
Rechtsmittel, mit dem ein Urteil – anders als in der Berufung – nur auf Rechtsfehler überprüft wird
Sprung­re­vi­si­on:
im Arbeitsverfahrensrecht (ArbGG), im Sozialverfahrensrecht (SGG), im Strafverfahrensrecht (StPO), im Verwaltungsverfahrensrecht (VwGO) und im Zivilverfahrensrecht (ZPO) vorgesehenes Rechtsmittel, mit dem ein erstinstanzliches Urteil unter Überspringen der Berufungsinstanz sogleich mit der Revision angegriffen wird, woraufhin das letztinstanzliche Gericht (Oberlandesgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht) das Urteil auf Rechtsfehler, nicht aber auf Fehler bei der Sachverhaltsermittlung überprüft und auch selbst keine Sachverhaltsermittlung betreibt
Quellen:
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  23. Berliner Zeitung 1995