Inhaberin

Substantiv (Nomen), feminin (weiblich)

Aussprache

Lautschrift (IPA):[ ˈɪnˌhaːbəʁɪn ]

Silbentrennung

Einzahl:Inhaberin
Mehrzahl:Inhaberinnen

Definition bzw. Bedeutung

  • diejenige, der ein Recht oder eine Forderung zusteht

  • Trägerin eines bestimmten Titels

  • weibliche Person, die eine bestimmte Sache besitzt

Begriffsursprung

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Inhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in.

Abkürzung

  • Inh.

Männliche Wortform

Deklination (Fälle)

SingularPlural
Nominativdie Inhaberindie Inhaberinnen
Genitivdie Inhaberinder Inhaberinnen
Dativder Inhaberinden Inhaberinnen
Akkusativdie Inhaberindie Inhaberinnen

Anderes Wort für In­ha­be­rin (Synonyme)

Besitzerin:
weibliche Person, die etwas in ihrem Besitz hat
Eigentümerin:
weibliche (natürliche oder juristische) Person, welche die rechtliche Herrschaft über etwas hat
Trägerin:
eine Verantwortliche
weibliches Lebewesen, das etwas (Vererbbares, eine Krankheit auslösendes) in ihrem Körper hat

Beispielsätze

  • Die Inhaberin der Weinstube begrüßte die Gäste.

  • Die Inhaberin einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.

  • Die neue Inhaberin des Europarekords gab eine Pressekonferenz.

Praktische Beispiele aus der Medienlandschaft

  • Als Inhaberin wäre es meine Pflicht gewesen, Vertrauen mit Überprüfung zu kombinieren.

  • Allerdings hat Inhaberin Maria Stelmaszek festgestellt, dass es heuer früher losging mit den ungebetenen Gästen.

  • Allein Petra Kokel, Inhaberin der Fritz-Reuter-Apotheke am Markt, hat viel Zulauf.

  • Christel Berghofer ist Inhaberin eines Hundesalons in Eichen, und sie ist ratlos.

  • Auch Barbara Verse, Inhaberin des Verser Getränkehandels in Elspe, kann nicht klagen: „Nein.

  • Dabei hatte sie die Rechnung ohne die Inhaberin des Standes gemacht, deren Sohn die Frau auf frischer Tat ertappte und Anzeige erstattete.

  • Anlässlich dieses Jubiläums lud die Inhaberin zum Tag der offenen Tür ins Hotel am Rieder Marktplatz ein.

  • Clotilde Dotto, Inhaberin der “Bar del Cappuccino”, glaubt – anders als ihr Barista -, dass Starbucks in Bella Italia funktionieren kann.

  • Carola Jungwirth, Inhaberin des Lehrstuhls für Internationales Management, wird künftig die Geschicke der Hochschule lenken.

  • Die Inhaberin der Alten Apotheke an der Bongardstraße 29, Dr. Inka Krude, gibt Tipps für die Reiseapotheke.

  • Das hat die Inhaberin Gertrud Hauck am Mittwoch mitgeteilt.

  • Ein bislang unbekannter Täter hat am Freitagabend die Inhaberin (37) eines Imbisses überfallen und ihre Handtasche mit 180 Euro geraubt.

  • Die derzeitige Inhaberin war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

  • Dieses Fahrzeug war der Inhaberin des Schmuckgeschäftes im Stadtgebiet Alsfeld aufgefallen für die Polizei eine nützliche Verbindung.

  • Dann sind wir leichter zu finden und besser zu erreichen«, sagt Inhaberin Kerstin Hacker.

  • Angela Fitschen, Inhaberin eines Pferdezucht- und Pensionsbetriebes in Wohlsdorf, würde dieser Einschätzung nicht widersprechen.

  • Andersen war als Inhaberin eines Telefonanschlusses verklagt worden, über den angeblich illegal Musik getauscht worden war.

  • Ingrid Heyne, Inhaberin des Hotels Köhler in der Westanlage, wurde von der Realität der Fußball-Weltmeisterschaft eingeholt.

  • Ohne sie wäre ich heute kaum Inhaberin eines Plattenlabels und eine erfolgreiche Solokünstlerin.

  • "1984 war das der Renner", erinnert sich Doris Brysch, Inhaberin des Studios.

Übergeordnete Begriffe

Untergeordnete Begriffe

Übersetzungen

Wortaufbau

Das viersilbige Substantiv In­ha­be­rin be­steht aus neun Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 2 × I, 2 × N, 1 × A, 1 × B, 1 × E, 1 × H & 1 × R

  • Vokale: 2 × I, 1 × A, 1 × E
  • Konsonanten: 2 × N, 1 × B, 1 × H, 1 × R

Eine Worttrennung ist nach dem ers­ten N, A und E mög­lich. Im Plu­ral In­ha­be­rin­nen zu­dem nach dem zwei­ten N.

Das Alphagramm von In­ha­be­rin lautet: ABEHIINNR

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Ingel­heim
  2. Nürn­berg
  3. Ham­burg
  4. Aachen
  5. Ber­lin
  6. Essen
  7. Ros­tock
  8. Ingel­heim
  9. Nürn­berg

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Ida
  2. Nord­pol
  3. Hein­reich
  4. Anton
  5. Berta
  6. Emil
  7. Richard
  8. Ida
  9. Nord­pol

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. India
  2. Novem­ber
  3. Hotel
  4. Alfa
  5. Bravo
  6. Echo
  7. Romeo
  8. India
  9. Novem­ber

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄
  2. ▄▄▄▄ ▄
  3. ▄ ▄ ▄ ▄
  4. ▄ ▄▄▄▄
  5. ▄▄▄▄ ▄ ▄ ▄
  6. ▄ ▄▄▄▄ ▄
  7. ▄ ▄
  8. ▄▄▄▄ ▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 12 Punkte für das Wort In­ha­be­rin (Sin­gu­lar) bzw. 15 Punkte für In­ha­be­rin­nen (Plural).

Inhaberin

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Nomen In­ha­be­rin kam im letz­ten Jahr regel­mäßig in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist stei­gend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Vorkommnisse im Sprachwörterbuch

Amts­in­ha­be­rin:
Inhaberin eines öffentlichen Amtes
Bak­ka­lau­rea:
Inhaberin des Bakkalaureats
Che­fin:
Frau mit Weisungsbefugnis über nachgeordnetes Personal, Inhaberin, Vorgesetzte
Guts­her­rin:
weibliche Person, die Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebes (Landgutes) ist
Kon­to­in­ha­be­rin:
Inhaberin eines Kontos
Pa­tent­in­ha­be­rin:
Inhaberin eines Patents
Pa­t­ro­nin:
Inhaberin von etwas oder Frau des Inhabers
Pro­ku­ris­tin:
Firmenangestellte mit vielen Vollmachten für Handelsabschlüsse ihrer Firma; Inhaberin der Prokura
Straf­rich­te­rin:
Recht: Inhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Rechtsprechung im strafrechtlichen Bereich wahrnimmt
Un­ter­neh­me­rin:
weibliche Person, die Inhaberin oder Eigentümerin eines Unternehmens ist; Akteurin
Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: Inhaberin. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2023, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [Thesaurus] OpenThesaurus-User: Inhaberin. In: OpenThesaurus – Das freie Wörterbuch für Synonyme, 2024, [online] openthesaurus.de, CC BY-SA 4.0
  3. [Newskorpus] D. Goldhahn, T. Eckart & U. Quasthoff: Building Large Monolingual Dictionaries at the Leipzig Corpora Collection: From 100 to 200 Languages. In: Proceedings of the 8th International Language Resources and Evaluation (LREC'12), 2012, CC BY 4.0
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