abmahnen

Verb (Tunwort)

Aussprache

Lautschrift (IPA):[ ˈapˌmaːnən ]

Silbentrennung

abmahnen

Definition bzw. Bedeutung

  • gehoben: jemanden vor etwas warnen und versuchen, ihn davon abzubringen

  • Recht: jemanden formal auffordern, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen

Konjugation

  • Präsens: mahne ab, du mahnst ab, er/sie/es mahnt ab
  • Präteritum: ich mahn­te ab
  • Konjunktiv II: ich mahn­te ab
  • Imperativ: mahn ab! (Einzahl), mahnt ab! (Mehrzahl)
  • Partizip II: ab­ge­mahnt
  • Hilfsverb: haben

Anderes Wort für ab­mah­nen (Synonyme)

(jemandem etwas) ins Stammbuch schreiben (fig.)
(jemandem) aufs Dach steigen (ugs., fig.)
(jemandem) Bescheid stoßen (ugs.)
(jemandem) den Arsch aufreißen (derb)
(jemandem) den Kopf waschen (ugs., fig.)
(jemandem) den Marsch blasen (ugs., veraltend)
(jemandem) deutlich die Meinung sagen (ugs.)
(jemandem) die Flötentöne beibringen (ugs., fig.)
(jemandem) die Hammelbeine langziehen (ugs., fig.)
(jemandem) die Meinung geigen (ugs.)
(jemandem) die Schuhe aufpumpen (ugs., fig.)
(jemandem) eine (deutliche) Ansage machen (ugs.)
(jemandem) eine (dicke) Zigarre verpassen (möglicherweise veraltend) (ugs.)
(jemandem) eine harte Rückmeldung geben
(jemandem) einen Verweis erteilen (Amtsdeutsch)
(jemandem) eins auf den Deckel geben (ugs.)
(jemandem) zeigen, wo der Frosch die Locken hat (ugs., fig.)
(jemandem) zeigen, wo der Hammer hängt (ugs., fig.)
(jemandem) zeigen, wo es langgeht (ugs., fig.)
(jemanden) auf Linie bringen (ugs.)
(jemanden) auf Vordermann bringen (ugs., fig.)
(jemanden) frisch machen (ugs., fig.)
(jemanden) lang machen (ugs.)
(jemanden) Mores lehren (geh.)
abraten:
jemandem raten, etwas nicht zu tun
admonieren (geh., veraltet)
ausschelten (veraltet):
jemanden heftig beschimpfen, kritisieren
ausschimpfen (ugs.):
jemanden mit lauter Stimme zurechtweisen, jemandem mit lauter Stimme Vorwürfe machen
ermahnen:
jemanden bestimmt auf ein erwünschtes Verhalten hinweisen; jemanden zur Ordnung rufen; jemanden ins Gewissen reden
(jemandem) heimleuchten:
jemanden scharf, tadelnd zurückweisen
ursprünglich, veraltend: jemanden auf dem Weg nach Hause mit einer Lampe oder einer Laterne begleiten
(jemandem) die Leviten lesen
rüffeln:
mit einer kritischen Äußerung deutlich zurechtweisen
rügen:
etwas kritisierend feststellen, beanstanden
jemanden zurechtweisen, tadeln; mit Nachdruck kritisieren
scharf kritisieren
schelten:
anklagen
ausschimpfen, schmähen
tadeln (Hauptform):
das Verhalten einer Person bemängeln, kritisieren, etwas nicht gutheißen
verwarnen:
jemanden unter Androhung einer Strafe ermahnen, streng zurechtweisen
(sich jemanden) vorknöpfen (ugs.):
mit jemandem reden, um ihn zur Rechenschaft zu bringen
sich energisch einer Beschäftigung widmen
zur Ordnung rufen
zurechtstutzen (ugs., fig.):
etwas, was nachwachsen kann, zum Beispiel Haar oder Äste, kürzen
jemanden nachdrücklich zurechtweisen
zurechtweisen:
transitiv: jemandem heftige Vorwürfe machen
veraltet, transitiv: jemandem den richtigen Weg zeigen
(jemanden) zusammenfalten (ugs.):
(Hände, Flügel) flächig aneinanderlegen
(Papier, Karton, Textilien) mehrfach so knicken, umbiegen, zusammenlegen, dass sich die Fläche, das Volumen verringert
zusammenstauchen (ugs., fig.):
auf ein kleineres Außenmaß bringen
ordentlich ausschimpfen

Beispielsätze

Hätte mich damals bloß jemand von der Dummheit abgemahnt!

Praktische Beispiele aus der Medienlandschaft

  • Bereits im Juni hatte der VKI die Bank Austria als Marktführer:in stellvertretend für die gesamte Branche abgemahnt.

  • Ein privater Bauherr könne ganz andere Vorgaben machen, "wir können vor allem abmahnen, abmahnen, abmahnen", resümierte Martina Häusler.

  • Der VRR hat den Bahnbetreiber bereits abgemahnt.

  • Ob tatsächlich gleich gestraft oder zuerst einmal abgemahnt wird, entscheide das jeweils zuständige Magistratische Bezirksamt, sagte Hengl.

  • Aber ihm platzte der Kragen, als er wegen mehrerer Regelverstöße immer wieder abgemahnt wurde.

  • Die Tageszeitung “Der Standard” berichtete jüngst, eine Leserin sei, beim Rathaus mit Schal über dem Mund vorbeiradelnd, “abgemahnt” worden.

  • Brüssel, das Spanien bereits im Sommer abgemahnt hatte, droht Madrid mit einem neuen blauen Brief.

  • Dann können wir in ganz Europa abmahnen und abstrafen", sagte er.

  • So wurde die junge Frau weder abgemahnt noch wurde der Vertrag von H & M gekündigt.

  • Das Gericht hielt eine fristlose Kündigung für überzogen und urteilte, der Arbeitgeber hätte zunächst abmahnen müssen.

  • Haftung ist der einzige Weg zum SelbstschutzNun, resümiert Oberholz, sei eigentlich alles wie vorher – nur werde er nicht mehr abgemahnt.

  • Da bin ich aber gespannt, was passiert, wenn Personen wegen Bildern abgemahnt werden.

  • Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat den Hersteller abgemahnt.

  • Der US-Sicherheitsspezialist Symantec hat den Konkurrenten G Data abgemahnt.

  • Aber wenn jemand zu Unrecht abgemahnt wurde, sollte er kämpfen.

  • Erfolgreich abgemahnt - weil mit dem gesetzlichen Leitbild unvereinbar - wurde die von Hausanbietern im Zahlungsplan festgelegte Vorkasse.

  • Das Bundeskartellamt hatte RWE wegen der Einbeziehung von Emissionszertifikaten in den Industrie-Strompreis abgemahnt.

  • Wegen seiner ungehobelten Alkohol-Äußerungen über Schalke-Manager Rudi Assauer ist Moderator Jörg Wontorra vom DSF abgemahnt worden.

  • Diese müsse zunächst einmal abgemahnt werden.

  • Die Verbraucherschützer haben die Deutsche Bahn daher abgemahnt.

Wortbildungen

Übersetzungen

Anagramme

Wortaufbau

Das dreisilbige Verb ab­mah­nen be­steht aus acht Buch­sta­ben und setzt sich wie folgt zu­sammen: 2 × A, 2 × N, 1 × B, 1 × E, 1 × H & 1 × M

  • Vokale: 2 × A, 1 × E
  • Konsonanten: 2 × N, 1 × B, 1 × H, 1 × M

Eine Worttrennung ist nach dem B und H mög­lich.

Das Alphagramm von ab­mah­nen lautet: AABEHMNN

Buchstabiertafel

Entsprechend der deut­schen Buch­sta­bier­ta­fel für Wirt­schaft und Ver­wal­tung (DIN 5009:​2022-06) wird das Wort fol­gen­der­maßen buch­sta­biert:

  1. Aachen
  2. Ber­lin
  3. Mün­chen
  4. Aachen
  5. Ham­burg
  6. Nürn­berg
  7. Essen
  8. Nürn­berg

In Deutschland ebenfalls ge­läufig ist die Buch­sta­bie­rung nach dem pos­ta­li­schen Buch­sta­bier­al­pha­bet von 1950:

  1. Anton
  2. Berta
  3. Martha
  4. Anton
  5. Hein­reich
  6. Nord­pol
  7. Emil
  8. Nord­pol

International ist das eng­lischs­spra­chige ICAO-Alpha­bet (kein „ẞ“ und keine Umlaute) an­er­kannt:

  1. Alfa
  2. Bravo
  3. Mike
  4. Alfa
  5. Hotel
  6. Novem­ber
  7. Echo
  8. Novem­ber

Heute vorwiegend nur noch als Funk­feuer in der Luft- und Schiff­fahrt ge­bräuch­lich ist der Mor­se­code (auch Mor­se­al­pha­bet oder Mor­se­zei­chen genannt):

  1. ▄ ▄▄▄▄
  2. ▄▄▄▄ ▄ ▄ ▄
  3. ▄▄▄▄ ▄▄▄▄
  4. ▄ ▄▄▄▄
  5. ▄ ▄ ▄ ▄
  6. ▄▄▄▄ ▄
  7. ▄▄▄▄ ▄

Scrabble

Beim Scrabble gibt es 13 Punkte für das Wort.

abmahnen

Bitte je­doch stets das offi­zielle Scrabble-Regel­werk (z. B. zu Vor- und Nach­silben) beachten!

Worthäufigkeit

Das Tu­wort ab­mah­nen ent­spricht dem Sprach­niveau C2 (Sprach­ni­veau­stu­fen nach dem Ge­mein­sa­men euro­pä­ischen Re­fe­renz­rah­men für Sprachen ) und kam im letz­ten Jahr sel­ten in deutsch­spra­chi­gen Tex­ten vor. Die Wort­häu­fig­keit ist un­ge­fähr gleich­blei­bend. Dies hat eine Aus­wer­tung meh­re­rer Mil­lio­nen Bei­spiel­sätze ergeben.

Quellen:
  1. [Allgemeine Datenbasis] Wiktionary-Autoren: abmahnen. In: Wiktionary – Das freie Wörterbuch, 2023, [online] de.wiktionary.org, CC BY-SA 3.0
  2. [Thesaurus] OpenThesaurus-User: abmahnen. In: OpenThesaurus – Das freie Wörterbuch für Synonyme, 2024, [online] openthesaurus.de, CC BY-SA 4.0
  3. [Newskorpus] D. Goldhahn, T. Eckart & U. Quasthoff: Building Large Monolingual Dictionaries at the Leipzig Corpora Collection: From 100 to 200 Languages. In: Proceedings of the 8th International Language Resources and Evaluation (LREC'12), 2012, CC BY 4.0
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